Nächste Verschwörungstheorie wird wahr: Ein Mann, der sich als Frau fühlt, will sich in einem Frauen-Fitnessstudio duschen. Nachdem ihm der Zugang verwehrt wurde, schaltet sich die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman ein und schlägt wegen Diskriminierung ein 1000-Euro-Bußgeld vor.
Dass diese Ampelregierung und ihren Funktionäre nicht einmal davor zurückschrecken ihre eigenen Gesetze zu konterkarieren, zeigt sich in seinem ganzen Ausmaß in einem Frauenfitnessstudio in Erlangen.
Dort verlangte ein sogenannter Transmann nicht nur, in einem Damenfitnessstudio trainieren zu dürfen. Er wollte sich auch unbedingt in der einzigen Umkleide mit Badehose duschen. Die Betreiberin des Damen-Studios „Lady’s first“ lehnte dies ab, zumal der Forderer sich zudem noch keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen hatte und auch keinen Ausweis vorlegen konnte, der ihn als juristische Frau identifiziert. Mit unglaublichen Folgen. Allerhöchstpersönlich fordert die unerträgliche Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, die „Kartoffel-Beauftragte“ Ferda Ataman für den, an einer Persönlichkeitsstörung leidenden Mann in einem offiziellen Schreiben eine „angemessene Entschädigung“ für die „erlittene Persönlichkeitsverletzung“ von 1000 Euro.
Das Schreiben Atamans, die Bürgern, die von „Heimat“ sprechen, beschuldigte eine Nähe zu Nazi-Ideologie („Blut und Boden“) zu haben, zu Beginn des Corona-Terrors Ärzten und Pflegern unterstellte, Migranten schlechter zu behandeln und die Frage „Woher kommst du?“ für eine Frage mit rassistische Konnotation hält, liegt dem Magazin Nius vor.
„Folgt man diesem Vortrag, könnte es sich bei dem vorliegenden Sachverhalt um einen Verstoß gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Anm. d. Red.) in Form einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts handeln“, heißt es in dem Schreiben der Deutschen-verachtenden Ataman.
Am Ende des Schreibens folgt dann die Forderung: „In diesem Sinne würden wir Sie bitten zu erwägen, welche Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit von Ihrer Seite bestehen. Beispielweise würden wir vorschlagen, dass Sie Frau (…) eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zahlen.“
Noch bevor das unheilvolle Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten ist, beweist Ataman einmal mehr, dass auf das linke Geschwätz nichts aber auch gar nichts zu geben ist. Es passiert genau das, was Ataman und Co. als Verschwörungstheorie geframt haben: Ein Mann, der sich als Frau fühlt, will sich in Schutzräume von Frauen Zugang verschaffen und stützt sich dabei auf die Allzweckwaffe Diskriminierung. Und das, obwohl im irren „Selbstbestimmungsgesetz“, das am 1. November dieses Jahres in Kraft treten wird, die Vertragsfreiheit und das Hausrecht hochhält. Auf der Webseite des grün geführten Bundesfamilienministeriums heißt es dazu: „Das Selbstbestimmungsgesetz (beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag) wird keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen vermitteln. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibt durch das Gesetz unberührt“.
Die Fitnessstudio-Betreiber dürfte jedoch ein Ass im Ärmel haben: „20 Prozent unserer Mitglieder sind Musliminnen. Die Frauen kommen ja extra zu uns ins Studio, um in einer für sie sicheren Umgebung zu trainieren“, gibt sie gegenüber Nius zu Protokoll.
(SB)