Mädchen (Symbolbild: Antonio Guillem/ shutterstock.com)

Sieh an: Schlumpf-Einsatz war nicht rechtens

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Erstmal durchziehen und wenn das falsch war: Shit happens – ist halt die Seele eines jungen Menschen zerstört: Das SPD-geführte Bildungsministerium in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt nun, dass der Polizeieinsatz rund um den „Schlumpf-Gate“, bei dem eine 16-jährige Schülerin von ihrem Schuldirektor wegen eines regierungskritischen Post denunziert und aus dem Klassenzimmer gezerrt wurde, falsch war.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde ein 16jähriges Mädchen vor den Augen ihrer Mitschüler von drei!!! Polizisten aus dem Unterricht gezerrt. Ihr Vergehen: Eine Meinungsäußerung auf der Plattform TikTok. Jedoch hatte die Schülerin nicht etwa zum Kopfabschneiden, Bombenlegen oder zur Errichtung eines Kalifats aufgerufen. Nein. Die Schülerin des Richard-Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten in Mecklenburg-Vorpommern bekundete, dass Deutschland ihre Heimat sei und nicht nur ein Ort auf der Landkarte. Des Weiteren fragte sie in dem Post, was aus ihrer Generation in einem Staat wird, der diese jungen Menschen den „youth bulge“, den Jugendüberschuss der Dritten Welt ausliefert. Sie möchte nicht als Stimmvieh und Opferlamm herhalten und sie zitierte den Satz von Björn Höcke: „Ihr erzieht eure Kinder zu Schafen und lasst die Wölfe ins Land.“

Das wiederum rief den Direktor der Schule auf den Plan, der die Gymnasiastin bei der Polizei hinhängte. Daraufhin kamen drei Beamte zur Schule, führten das Mädchen vor den Augen der anderen Schüler aus dem Klassenzimmer und hielten eine sogenannte Gefährderansprache mit ihr.

Nachdem der Fall für bundesweites Aufsehen und Empörung sorgte, und weil auch von einem Rundschreiben des SPD-geführte Bildungsministerium – die offizielle Bezeichnung „Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung“ macht die sozialistische, familienferne Gangrichtung klar – die Rede war, wo behauptet wurde, der Schulleiter habe keine andere Wahl gelassen habe, als die Polizei zu rufen, stellte der bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, Enrico Schult, eine Kleine Anfrage. Der AfD-Politiker wollte wissen, wie genau Schulleiter in welcher Situation handeln sollen. In der Antwort der Landesregierung heißt es zum benannten Fall: „Mit Bezug auf den Sachstand vom 27.02. 2024 ist eine Meldung per Meldebogen angezeigt.“  Auf gut Deutsch heißt dies: Der Schulleiter hätte die Polizei nicht rufen müssen. So steht es auch in einem Rundschreiben, das vom Ministerium für Bildung erst wenige Tage vorher an alle Schulen in dem Bundesland verschickt wurde. Der Umstand, dass es im besten Deutschland bereits Meldebögen für missliebige Meinungen gibt, scheint indes niemanden zu stören.

Der Rechtsanwalt des minderjährigen Mädchens, das die Geschädigte vor dem Verwaltungsgericht Greifswald vertrat und eine Feststellungsklage einreichte, sieht sich bestärkt. „Die Antwort kann nur so verstanden werden, dass auch die Landesregierung endlich anerkennt, dass bereits das Auslösen des Polizeieinsatzes durch den Schulleiter nicht erforderlich und damit evident rechtswidrig war. Das gilt auch für die darauf aufbauenden polizeilichen Maßnahmen“, so der Anwalt gegenüber der Bildzeitung, der hofft, dass die Verantwortlichen sich bei dem 16-jährigen Mädchen entschuldigen. Vom Schulamt fordert der Anwalt disziplinarische Maßnahmen gegen den Schulleiter.

(SB)

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