Was für eine Frechheit! Da nimmt doch ein Politiker seine demokratischen Rechte wahr. Das geht ja nun überhaupt nicht:
AfD-Spitzenkandidat Maximilian Krah hat, anders als von der Parteispitze angeordnet, doch am Mittwochnachmittag in Dresden einen Wahlkampfauftritte für die Europawahl absolviert. Das berichtet die „Bild“ (Donnerstagausgabe).
Krah machte demnach Wahlkampf vor dem Prohlis-Einkaufscenter und trugt dabei am Wahlkampfstand eine blaue Jacke mit AfD-Logo. Der Auftritt steht im Widerspruch zu dem Auftrittsverbot Krahs durch die AfD-Spitze. Die zeigte sich laut „Bild“ „verwundert“ über Krahs Auftritt, wollte jedoch zunächst keinen weiteren Kommentar abgeben.
Der „umstrittene“ AfD-Spitzenkandidat hatte bereits 2023 in einem Buch eine andere Definition der Menschenwürde gefordert. Die Debatte über Krah kam allerdings erst durch mögliche Zahlungen aus Russland, Ermittlungen zu einem mutmaßlichen Spion unter seinen Mitarbeitern und Äußerungen über die nationalsozialistische Organisation SS in Fahrt. „Ich werde nie sagen, dass jeder, der eine SS-Uniform trug, automatisch ein Verbrecher war“, wurde Krah aus einem Interview mit der italienischen Zeitung „La Repubblica“ zitiert.
Die AfD-Spitze wird sich schon noch mit ihrem Spitzen-Kandidaten einig, schließlich geht es um ganze und nicht darum, irgendwelche Linksradikalen zu befriedigen.
Von einer anderen „AfD-Zielscheibe“ gibt es auch Neuigkeiten:
Der zweite Prozess den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke soll am 24. Juni beginnen. Das teilte das Landgericht Halle (Saale) am Mittwoch mit.
Höcke wird lächerlicherweise das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen. Er soll im Dezember 2023 als Redner auf einer Veranstaltung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Gera die Parole „Alles für Deutschland“ erneut verwendet haben. Hierbei habe er die ersten zwei Wörter der Parole „Alles für“ selbst ausgesprochen und anschließend das Publikum durch Gesten animiert, das dritte Wort der Parole „Deutschland“ zu rufen. Sowohl der Angeklagte als auch das Publikum hätten angeblich gewusst – so die Argumentation der linksradikalen Ankläger, dass es sich bei der Parole „Alles für Deutschland“ um eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP gehandelt habe. Höcke hatte im Dezember 2023 schon ein Strafverfahren wegen Verwendens der Parole auf einer Veranstaltung 2021 anhängig.
Der Angeklagte stellt eine strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens in Abrede. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Höcke ist Mitte Mai bereits im ersten Prozess zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 130 Euro verurteilt worden. „Das Gericht muss sich alles anhören, aber es muss nicht alles glauben“, sagte der vorsitzende Richter zum Urteil. Es gebe „Indizien“, dass Höcke durchaus gewusst habe, was er sagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Alleine der Spruch: „Das Gericht muss nicht alles glauben“ ist ein Skandal. Das Gericht muss nämlich alles beweisen! (Mit Material von dts)