Die Stadt Potsdam hatte in rechtswidriger Weise ein Einreiseverbot über den ehemaligen Chef österreichischen Identitären Bewegung, Martin Sellner, verhängt. Dieser wehrte sich vor Gericht – und konnte nun einen ersten Erfolg verbuchen: Seinem Eilantrag wurde stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht in Potsdam gab dem Eilantrag von Martin Sellner gegen dessen bundesweites Einreiseverbot statt. Dies teilte die Behörde am Freitagnachmittag mit. Das von der Stadt Potsdam verhängte Einreiseverbot darf vorerst nicht vollzogen werden.
Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts erklärte, dass der von Sellner erhobene Widerspruch voraussichtlich Erfolg haben werde. Nach summarischer Prüfung erweise sich das Verbot als rechtswidrig. Die Stadt Potsdam konnte die angeblich „schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung beziehungsweise Sicherheit“ nicht ausreichend belegen. Zudem sei nicht nachgewiesen worden, dass es kein milderes Mittel als das Einreiseverbot gebe. Es wäre beispielsweise denkbar gewesen, statt eines vollständigen Einreiseverbots Auflagen zu erlassen, um die behaupteten Gefährdungen zu minimieren.
Der Sprecher betonte, dass die Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen ein grundlegendes Prinzip im Verwaltungsrecht sei und in diesem Fall nicht gewahrt wurde. Die Stadt hätte genauer prüfen müssen, ob durch weniger einschneidende Maßnahmen dieselben Sicherheitsziele hätten erreicht werden können. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Sollte die Stadt Potsdam diesen Weg beschreiten, wird eine umfassendere rechtliche Prüfung der Angelegenheit erfolgen. Dabei könnte das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigen oder abändern, was weitere rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen könnte.
Hintergrund für das rechtswidrige Einreiseverbot gegen Sellner bildete die breitangelegte Kampagne und Lügengebäude des staatsfinanzierten Medienunternehmens Correctiv. Die SPD-geführte Stadt Potsdam untersagte Sellner, sich auf die Correctiv-Lügen stützend, im März per Bescheid, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten oder in diese einzureisen. Während islamische Gewaltverbrecher, Vergewaltiger und Messerstecher in Heeresstärke ungehindert nach Deutschland einreisen, sollte Sellner wahnhafter Weise für drei Jahre sein Recht auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verlieren. Dagegen ging Sellner vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht – mit Erfolg – vor.
(SB)