Annalena Baerbock (Bild: shutterstock.com/Alexandros Michailidis)

Baerbock: Mit kriminellen Finanzmethoden deutsche Steuergelder nach Afghanistan gelotst?

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Die Liebe der Ampel-Regierung zum Islam in all seinen Ausprägungen kennt wahrlich keine Grenzen. Außenministerin Annalena Baerbock schreckt nicht einmal davor zurück, sich des notorisch kriminellen „Hawala“ (arabisch für „Wechsel“)-Bankings zu bedienen, um Millionen deutschen Steuergeldes unter anderem nach Afghanistan zu pumpen. Laut „Bild“, flossen in diesem und im letzten Jahr durch das Auswärtige Amt und den Verein „Deutsche Welthungerhilfe“ 3,1 Millionen Euro in das Projekt „Ernährungssicherung durch Geldleistungen in Afghanistan“. Dabei übergab ein Vereinsmitarbeiter das Geld einem „Hawaladar“ in Europa, wobei es sich häufig um Juweliere oder Restaurantbetreiber handelt. Dann zahlte ein verbundener Geld-Agent in Afghanistan die gleiche Summe an einen Empfänger aus. Die Ampel-Regierung zahlte dabei rund 245 000 Euro an Hawala-Provisionen – das heißt, sie unterstützte ein kriminelles System, mit dem Terroristen, Drogendealer und andere Schwerverbrecher auf der ganzen Welt Gelder verschieben.

Dabei könnte die deutsche Rechtslage dazu nicht eindeutiger sein. Der Bundesgerichtshof bezeichnete die Drahtzieher als „Mitglieder einer kriminellen Vereinigung“. Die „Hawaldare“ werden regelmäßig angeklagt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) stuft das Hawala-Banking als „nicht erlaubnisfähig“ ein. Trotzdem hat die Regierung keinerlei Bedenken, sich eines Systems zu bedienen, das der Staat verfolgt.

Mit Genehmigung der Bafin

Baerbocks Sprecher behauptete: „In besonderen Einzelfällen, in denen es zur Rettung von Menschenleben keine alternativen Möglichkeiten für Geldtransfers gibt, können von der Bundesregierung geförderte humanitäre Partnerorganisationen in Afghanistan nach Abwägung aller Risiken als ultima ratio das Hawala-System nutzen.“ Die Ausnahmen seien mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt, Transfers aus Deutschland würden der Genehmigung der Bafin unterliegen. Diese bekräftigte auf Anfrage jedoch noch einmal: „Das sogenannte Hawala-Banking kann in Deutschland nicht legal betrieben werden.“ Die EU-Kommission öffnete Ende 2023 jedoch eine Hintertür. Demnach sind Hawala-Provisionen „förderfähig“, wenn die Hilfsorganisationen nachweisen können, dass es keine alternative Zahlungsmethode gab und das Risiko von Missbrauch minimiert wurde.

Während Sicherheitsbehörden in Deutschland und Europa erhebliche Ressourcen mobilisieren, um dieses Schattenbank-System zu bekämpfen, nutzt die deutsche Regierung ein kriminelles Geldwäsche-System, um Geld nach Afghanistan zu schieben. Dies ist ein weiterer unglaublicher Vorgang, der noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wäre, in der Skandal-Chronik der Ampel jedoch kaum noch auffällt. (TPL)

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