Auch nach dem offiziellen Ende des Corona-Regimes zerstören dessen Nachwirkungen immer noch Reputationen und Karrieren. Die Hochschule München hat dem Sozialwissenschaftler Professor Günter Roth nun außerordentlich, fristlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt. Die Konflikte, die Roth mit der Hochschule auszustehen hat, reichen jedoch wesentlich weiter zurück. Bereits Anfang 2022 erhielt er eine Abmahnung, wegen angeblicher Überschreitung der Grenzen der Lehrfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz, weil sich einige Studenten anonym darüber beschwert hatten, dass Roth im Dezember 2021 zur Diskussion über die Grundrechtseinschränkungen und die geplante Impflicht aufgerufen hatte. Dass Roths Aufruf auf Portalen wie „Rubikon“ oder der „Achse des Guten“ erschienen, war den woken Studenten ein Dorn im Auge. Die Hochschulleitung folgte dem völlig unkritisch.
Eine inhaltliche Diskussion über seine Kritikpunkte fand laut Roth zu keinem Zeitpunkt statt.
Am 10. Januar 2023 bekam er vor dem Münchner Arbeitsgericht Recht, das die Hochschule zwang, die Abmahnung zurückzunehmen. Allerdings sah Roth sich seither einer Mobbingkampagne gegenüber, die seine Lehr- und Forschungstätigkeit systematisch erschwerte und auch eine zweite ungerechtfertigte Abmahnung beinhaltete. Im Mai erfolgte dann die fristlose Kündigung, gegen die er nun erneut vor Gericht zieht. Am 03. Juli wird es eine Güte- oder Schlichtungsverhandlung geben.
“Moralisierender Mob”
„Ich erwarte neben der Rücknahme der Kündigung durch die Hochschule München weiterhin eine öffentliche Entschuldigung oder Erklärung zu den skandalösen Vorgängen von den verantwortlichen Personen sowie die vollständige Wiederherstellung meiner Reputation als Professor“, so Roth. Die genauere Betrachtung entlarve „den typischen, selbstgerecht dem Zeitgeist und Herdentrieb folgenden, moralisierenden Mob, auch und gerade an Hochschulen“. Mit Wissenschaft und Vernunft habe dieses Treiben wenig zu tun. Im Gegenteil, breche sich unter dem Schlachtruf ‚folgt der Wissenschaft‘ „ein irrationaler Furor oder eine moderne „Hexenverfolgung“ Bahn“, kritisierte er.
Man kann nur hoffen, dass das Gericht ihm ein zweites Mal Recht gibt und das niederträchtige Gebaren der Hochschule an den Pranger gestellt wird, die sich zum Handlanger bei der Zerstörung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit macht, und dies noch über ein Jahr nach dem Ende des Corona-Spuks. (TPL)