Bild mit Seltenheitswert: Abschiebung (Bild: BMI/Egon Weissheimer (Symbolfoto)

Abschiebungen nach Afghanistan – geht doch gar nicht!

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Immer dann, wenn sich tatsächlich etwas zu Gunsten der Bürger, unserer Freiheit und unserer Demokratie was tun müsste, sind die Asyl- und Islam-Lobbyisten zur Stelle und treten auf die Notbremse:

Der Heidelberger Völkerrechtler Matthias Hartwig hat mit Blick auf die Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan auf strenge europäische Regelungen hingewiesen. „Das sogenannte Non-Refoulement ist ein absolutes Verbot: Das heißt, Asylbewerber oder Flüchtlinge dürfen nicht in ein Land zurückgewiesen werden, indem ihnen eine menschenrechtswidrige Behandlung droht“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Umgekehrt heißt das, dass sie hier aufgenommen werden müssen.“

Nach Artikel 33 Absatz 2 der Genfer Flüchtlingskonvention seien zwar Personen von dem Schutz dieser Konvention ausgeschlossen, die Verbrechen begangen hätten oder die ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko für das Land darstellten. „Allerdings wird das in Europa strikter gehandhabt: Für Deutschland gelten die Regeln der europäischen Menschenrechtskonvention, wo in Artikel 3 das Folterverbot festgeschrieben steht. Das wird vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof dahingehend ausgelegt, dass eine Person, ganz gleich was sie getan hat, nicht in ein Land ausgeliefert werden darf, wo ihr Folter droht“, so Hartwig, der Professor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht ist.

„In der Diskussion über die Abschiebung von Personen, die einer Straftat verdächtig sind, sollte auch das Legalitätsprinzip berücksichtigt werden: Danach muss die Staatsanwaltschaft eine in Deutschland begangene Straftat verfolgen und sie bei hinreichendem Tatverdacht zur Anklage bringen“, erklärte er. „Der Staat hat einen Strafanspruch, und der sollte nicht durch eine Abschiebung in ein Land ausgehebelt werden, in dem möglicherweise, wenn nicht sogar wahrscheinlich, eine Tat nicht strafrechtlich verfolgt wird.“

Die Menschenrechtsexpertin Nele Allenberg sieht die aktuelle Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan ebenfalls kritisch. „Der Schutz der öffentlichen Sicherheit ist eine wichtige Aufgabe der Innenpolitik“, sagte die Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Nicht aus dem Blick geraten dürfen aber menschenrechtliche Grundprinzipien. Das sind die Refoulement-Verbote aus der Genfer Flüchtlingskonvention und aus der europäischen Menschenrechtskonvention.“

Gerichte hätten Personen schon einen Abschiebungsschutz erteilt, „die keinerlei Verbindungen nach Afghanistan haben und bei denen es als gesichert gilt, dass die sich dort keine Existenz aufbauen können, dort hungern und dahinvegetieren“, erklärte die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Natürlich hat sich auch der Mannheimer Islam-Experte Talat Kamran gegen Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan ausgesprochen. „Ein Täter, der in Deutschland verurteilt wird, muss seine Strafe auch hier absitzen“, sagte er dem „Mannheimer Morgen“ (Donnerstagausgabe). „Man kann ihn nicht einfach abschieben in ein Land, in dem er dann vielleicht weitere Verbrechen begehen würde, weil sich dort niemand für ihn interessiert“, sagte Kamran, der das Mannheimer Institut für Integration und interreligiösen Dialog leitet.

FDP-Politiker Djir-Sarai sprach sich dagegen für Abschiebungen auch in von Islamisten beherrschte Länder aus. „Wer bei uns schwere Straftaten begeht, der muss auch in Länder wie Afghanistan zurückgeführt werden können“, sagte er. „Hier darf es keine Denkverbote geben, sondern nun ist der politische Wille gefragt, den Islamismus in unserem Land umfassend zu bekämpfen.“

2021 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt. Der Gerichtshof legt das sogenannte Refoulement-Verbot in der Genfer Flüchtlingskonvention in Kombination mit dem Folterverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention so aus, dass nicht in Länder abgeschoben werden darf, in denen den Betroffenen Folter droht. Für Abschiebungen kommt erschwerend hinzu, dass Deutschland zu Afghanistan und Syrien keine diplomatischen Beziehungen unterhält.

Man muss dazu natürlich wissen, dass es für Baerbock & Co kein Problem ist, die Taliban mit deutschen Steuergeldern zu mästen. Dazu benötigt man dann keine diplomatischen Beziehungen, das läuft auf anderen Wegen.

Aber das Thema „Abschiebungen “ ist eh der falsche Kanal, so lange Baerbock sich dafür stark macht, dass weitere Islamterroristen nach Deutschland kommen dürfen. (Mit Material von dts)

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