Die Textzeile „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ stellt laut Behörde keine Straftat dar. Das meint jetzt auch die Augsburger Staatsanwaltschaft und stellte damit die Ermittlungen gegen feiernde Faschingsleute ein. Ihr Vergehen: Sie hatten Anfang des Jahres eine umgedichtete Version von „L’amour toujours“ gesungen.
Beim jährlich stattfindenden Faschingsumzug sangen Jugendliche Mitte Februar in Landsberg am Lech zu der Melodie von „L’amour toujours“ die humorige Zeile „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“. Hysterische Reaktionen seitens der Neigungspresse und mit tatkräftiger Unterstützung der Polizei wurde daraus der absurde Vorwurf der Volksverhetzung konstruiert.
Wie das Nachrichtenportal RMX berichtet, wurden nun sämtliche Ermittlungen eingestellt. Die Augsburger Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung gegenüber der Bildzeitung: Grundsätzlich seien solche Parolen immer strafbar. Der Straftatbestand der Volksverhetzung setzte allerdings voraus, dass im konkreten Fall – über die Äußerung bloßer Ablehnung und Verachtung hinaus – zum Hass gegen Ausländer aufgerufen oder zu Gewalt und Willkürmaßnahmen gegen Ausländer aufgerufen oder Ausländer unter Verletzung der Menschenwürde beleidigt, verleumdet oder bösartig verunglimpft werde. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass das Lied den erforderlichen Schutzanforderungen nicht gerecht werde.
Allerdings wurde das Verfahren nicht überall eingestellt. In anderen Fällen ist es noch nicht abgeschlossen, beispielsweise in Neubrandenburg im ostdeutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Dort hatten Jugendliche am 14. Oktober letzten Jahres das Lied gesungen und so zur Popularität des Liedes beigetragen. Dort entscheiden die Behörden noch, ob Anklage erhoben wird.
Zu einer wahren Medienhysterie mit Hetzjagden auf die Beteiligten samt Vorverurteilende Berichterstattung der Systemmedien entwickelte sich das Singen des Liedchens für die feuchtfröhlich feiernden Partygäste auf Sylt. Nach Bekanntwerden forderten Spitzenpolitikerin, darunter Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD), für die Jugendlichen im Video die härteste mögliche Bestrafung , „vielleicht sogar die Höchststrafe“.
(SB)