Der grüne Wirtschaftminister Robert Habeck möchte ein Tik-Tok-Star werden. Um das zu erreichen, verschleudert er das hart erarbeitete Geld des Steuerzahlers und sucht per offizieller Ausschreibung Leute, die ihn und seine links-grüne Ideologie auf der umstrittenen Plattform präsentieren.
Es wird immer irrer, wofür diese Bundesregierung das Geld des Steuerzahlers verplempert. Mit dem abgepressten Steuern werden nicht nur so geisteskranke Projekte wie Radwege in Peru finanziert, sondern für teuer Geld das Image von Robert Habeck in den sozialen Medien aufpoliert.
Aktuell läuft eine offizielle Ausschreibung, in der sein Ministerium eine Video-Produktionsfirma sucht, die schon ab August in der Lage ist, „professionelle, tagesaktuelle, schnelle, kreative“ Kurzfilme zu erstellen, um die Politik des grünen Ministers mithilfe „informativer und unterhaltsamer Videoinhalte“ zu verkaufen. Erwartet wird laut Bildzeitung zudem, „Inhalte effektiv und originell zu vermitteln und Videos für die sichtbare, reichweitenstarke und interaktionsfördernde Ausspielung zu optimieren“. Als Zielgruppe werden Menschen unter 30 Jahren genannt. Die Kurz-Videos sind laut Ausschreibung „insbesondere“ für die hoch umstrittene chinesische Plattform TikTok des Tech-Konzern ByteDance gedacht. Dort turnt Habeck und andere link-grüne Genossen aus der Bundesregierung bereits seit April herum, nachdem mit Verblüffung festgestellt wurde, wie erfolgreich dort die AfD für ihre Ideen wirbt.
Der Vertrag soll zunächst über 24 Monate laufen und zweimal jeweils um ein Jahr verlängert werden können. Für die Imagewerbung des bumsgrünen Habeck wird der Steuerzahler mit rund 800 000 Euro zur Kasse gebeten.
Damit aber noch nicht genug der grünen Imagepflege auf Steuerzahlerkosten. Habeck verballert weitere 2,7 Millionen Euro für „allgemeine Videodienstleistungen“. Gesucht wird dazu ein Auftragnehmer, der z. B. Erklärvideos, Image- und Messefilme erstellt sowie Statements des Ministers ins Internet streamt. Auch dieser Vertrag soll zunächst zwei Jahre laufen und zweimal um je ein Jahr verlängert werden können.
(SB)