Bei den Grünen und Linken immer außer Betrieb - könnte ja Deutschland retten (Foto: elmar gubisch/Shutterstock)

Schuldenbremsen-Werbung verfassungswidrig

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Wenn Herr Habeck sich auf Steuerzahlerkosten ein Profi-Team für seine Werbung auf TikTok leistet, wenn sich Frau Baerbock sich auf Steuerzahlerkosten regelmäßig aufhübschen lässt, ist das kein Problem, wenn Herr Lindner dann allerdings Werbung für seine Schuldenbremse macht, die die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder sichert, dann ist das Geschrei aus der linksgrünen Ecke natürlich groß:

Die Düsseldorfer Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hält die vom FDP-geführten Bundesfinanzministerium geschalteten Werbeanzeigen für die Schuldenbremse für verfassungsrechtlich unzulässig. Die Regierung dürfe „grundsätzlich nur sachlich über ihre Arbeit informieren“, aber keine Werbung für bestimmte parteipolitische Positionen machen, sagte Schönberger dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe). Dies gelte umso mehr, je näher eine für die Regierung entscheidende Wahl rücke, fügte sie mit Blick auf die Europawahl am Sonntag hinzu.

Die Europawahl habe zwar keine unmittelbare Auswirkung auf die Bundesregierung. „Da es sich um eine bundesweite Wahl handelt, gibt es jedoch auch hier Ausstrahlungswirkungen, die ein bestimmtes Maß an Zurückhaltung verlangen, insbesondere dann, wenn die Wahl unmittelbar bevorsteht.“ Aufgrund dieses „Zusammenspiels zwischen zeitlicher und inhaltlicher Dimension“ hält Schönberger daher die Anzeigen „in dieser Form für verfassungsrechtlich unzulässig“.

Das Finanzministerium unter Leitung von FDP-Chef Christian Lindner hatte in den vergangenen Tagen zwei Annoncen veröffentlicht, die sich gegen eine Abschaffung der Schuldenbremse wenden – zuletzt am Mittwoch. Schönberger bemängelte, dass hierbei nicht die sachliche Information über die Schuldenbremse im Vordergrund stehe, sondern ihre Verteidigung gegen eine eventuelle Abschaffung. „Damit greift die Anzeige aber eine aktuelle parteipolitische Debatte auf und beschränkt sich gerade nicht auf eine sachliche Darstellung der Arbeit der Bundesregierung.“ Auch die Aufmachung der Annoncen seien „eher plakativ als informativ“.

Auch die Linke will in einem Organklageverfahren am Bundesverfassungsgericht gegen die Werbung des Bundesfinanzministeriums für die Schuldenbremse vorgehen. „Das Festhalten an der Schuldenbremse wird immer mehr zu einem ideologischen Projekt der FDP und erhält nun auch noch Schützenhilfe aus dem Finanzministerium durch eine teure Werbekampagne“, sagte Parteichef Martin Schirdewan dem ARD-Hauptstadtstudio.

„Die verdeckte Parteienfinanzierung ist mehr als offensichtlich. Der Missbrauch von Steuergeldern muss untersucht werden und mit allen Konsequenzen aufgearbeitet werden“, so der Linken-Chef.

Die Anzeige zur Schuldenbremse sei aber im Kern eher ein Meinungs- oder Debattenbeitrag. „Das ist insbesondere so kurz vor einer Wahl in der Regel unzulässig“, so Schönberger. Auch der Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung stehe im Raum. In der juristischen Bewertung könne man zu dem Ergebnis kommen, dass die Werbeanzeige aus dem Finanzministerium so nahe an Parteiprogramm und Parteiauftreten der FDP komme, dass man unter Umständen von illegaler Parteienfinanzierung sprechen könne, auch wenn dies sicherlich umstritten sei, so die Verfassungsrechtlerin. Dafür sei jedenfalls aber auch entscheidend, ob der FDP-Chef Christian Lindner als Bundesfinanzminister im Vorfeld von der Anzeige wusste.

Auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios sagte das Bundesfinanzministerium zur Frage, ob der Bundesfinanzminister im Vorfeld über die Veröffentlichung der Anzeigen informiert war: „Den Vorschlag, dass das BMF an den Jahrestag 15 Jahre Schuldenbremse im Grundgesetz erinnert, kannte er.“ Die Umsetzung und abschließende Auswahl der Anzeigen sei durch den Bereich Kommunikation erfolgt.

Auch SPD-Generalsekretär Kühnert kritisierte die Kampagne aus dem Finanzministerium. Die Kommunikation eines Bundesministeriums müsse gewährleisten, dass seine Zeitungsannoncen nicht mit Wahlwerbung der den Minister stellenden Partei verwechselt werden könne, so Kühnert. Um das sicherzustellen, brauche es kaum mehr als politisches Fingerspitzengefühl. „Im vorliegenden Fall hat es daran offenkundig gemangelt“, sagte der SPD-Generalsekretär. „Die mehreren zehntausend Euro Steuergeld hätten mit Blick auf eine sparsame Haushaltspolitik weitaus besser verwendet werden können.“

Hier wird also wieder einmal mit zweierlei Maß gerechnet. Den Linken und Grünen geht es lediglich darum, dass der Geldstrom für ihre ideologischen Projekte nicht austrocknet, dass dabei das Land vor die Hunde geht, ist ihnen völlig egal. Man könnte auch ohne weiteres bei der Entwicklungshilfe, dem Bürgergeld oder den Migrationskosten sparen – aber auf die Idee würden die linksgrünen Staatsfeinde nie kommen. (Mit Material von dts)

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