Während im Ahrtal Menschen starben genehmigte sich die grüne Umweltministerin Anne Spiegel vier Wochen im Urlaub und wurde einer Lüge überführt. 2022 war sie dann von ihrem Amt als Bundesfamilienministerin zurückgetreten. Nun ist die Grüne wieder da.
Die grüne Anne Spiegel war im April 2022 von ihrem Amt als Bundesfamilienministerin zurückgetreten, nachdem immer mehr Enthüllungen rund um ihr verwerfliches Verhalten während der Ahrflut und deren Aufarbeitung publik wurden. Medienberichte hatten öffentlich gemacht, dass Spiegel als Umweltministerin kurz nach der Katastrophe in einen vierwöchigen Familienurlaub nach Frankreich aufgebrochen war, den sie lediglich für ein paar Vor-Ort-Termine im Ahrtal unterbrochen hatte. Bei einem Fernsehauftritt täuschte sie den Bürgern, indem sie Medienanfrage, ob sie in dieser Zeit, als Menschen im Ahrtal ihre Existenzverloren, ihrer Pflicht als Ministerin nachgekommen sei und an sämtlichen Kabinettssitzungen teilgenommen habe. Nach einem skurrilen Fernsehauftritt und dem Versuch ihre grüne Karriere zu retten, gab sie dann – bereits auf dem Posten der Bundesfamilienministerin verschoben – ihr Amt auf.
Zwei Jahre später und auf das löchrige Gedächtnis der Bürger bauend, ist die grüne Politikerin nun wieder zurück auf der politischen Bühne. Nach Informationen der Bildzeitung, soll Spiegel mit der Grünen-Spitze in Rheinland-Pfalz bereits besprochen haben, dass sie tatsächlich zur Bundestagswahl im kommenden Jahr antreten wolle. Nach Informationen der „Bild“ strebe Spiegel sogar Platz eins an.
Anne Spiegel ist ein „Musterbeispiel für grüne Unfähigkeit und Schamlosigkeit“, stellen Kommentatoren in den sozialen Netzwerken zu ihren geplanten Comeback fest.
Die CDU wollte nach dem Rücktritt der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anne Spiegel und nach Beendigung ihres rund viermonatigen Amtsverhältnisses wissen, ob sie Versorgungsansprüche erworben hat, und wenn ja, in welcher Höhe?
In der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 19. April 2022 heißt es dazu: „Die Bundesministerin Anne Spiegel hat nach Beendigung des Amtsverhältnisses die sich aus § 13 ff. des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz – BMinG)ergebenden Ansprüche in der dort geregelten Höhe erworben“.
(SB)