Immer doller: Kritische Berichte über das Selbstbestimmungsgesetz und die Auswüchse, wie der Vorfall in einem Frauen-Fitness, wo ein biologische Mann, der behauptet, ein Transmann zu sein und deshalb Zugang zur Dusche und in die Umkleide verlangte, sollen unterbunden werden.
Eine sogenannte Transfrau, bestärkt durch das Selbstbestimmungsgesetz der Ampelregierung und die Neigungsmedien, ersucht, kritischen Journalisten einen Maulkorb anzulegen. Ende März wollte dieser, an Geschlechtsdysphorie leidende Mann, der vorgibt, ein Transmann zu sein, Zugang zum Frauen-Fitnessstudio „Lady‘s First“ in Erlangen zu bekommen. Der Vorschlag: „Sie“ könne ja beim Duschen „ihren“ Penis mit einer Badehose verdecken. Die Inhaberin Doris Lange hatte sich entschieden, ihre Kundinnen, darunter auch Muslimas, zu schützen und hatte hierbei darum die Mitgliedschaft für ihr Studio verweigert.
Alternative Medien, darunter auch Jouwatch, berichteten über den Vorfall. In den sozialen Medien zeigte sich rasch, dass nicht die klagende „Transfrau“ Laura H. Zuspruch erhielt, sondern die Fitness-Studio-Besitzerin. Diese kritische Berichterstattung versucht nun das angebliche Opfer „Laura H.“ zu verhindern.
In einer „Stellungnahme an Vertreter*innen der Presse“ drohen zwei Anwältinnen des Transmann der Presse, die „falschen Tatsachen“ über „ihre Mandantin“ nicht weiterzuverbreiten: „Dadurch könnten Sie sich nach den Grundsätzen der sog(enannten) Verbreiterhaftung einer äußerungsrechtlichen Abmahnung aussetzen.“ Gleiches gelte, wenn die Presse den Vornamen und/oder Nachnamen sowie das Bild der Transfrau veröffentliche – „selbst, wenn es verpixelt ist“.
Damit ist aber noch lange nicht das Ende des Transgenderwahnsinn erreicht: Ganz wichtig ist den Anwältinnen von „Laura H.“, dass die Presse die Transfrau weder „fälschlicherweise als Mann“ bezeichnet noch die Person „misgendert“: „Misgendering stellt eine unzulässige Meinungsäußerung dar, aufgrund derer das Persönlichkeitsrecht unserer Mandantin verletzt wird“, heißt es in dem Anwaltsschreiben.
Der „Transformer“, der sich als Transfrau bezeichnet, will also mithilfe seiner Anwaltschaft der Presse eine Maulkorb verpassen und erreichen, dass es von der Presse als „Frau“ bezeichnet wird.
Die Anwältinnen dieser Transfrau hatten im Vorfeld versucht, die Inhaberin des Frauenfitnessstudion unter Druck zu setzen: In einem Schreiben forderten sie, dass Lange 2.500 Euro Schmerzensgeld zahlt. Außerdem sollte Lange 5.000 Euro Strafe zahlen, wenn sie Transfrauen wie „Laura H.“ weiterhin nicht ins Studio lassen würde. Auch die hoch umstrittene Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Attamann, hat sich auf die Seite der Transfrau geschlagen und Lange nahegelegt, 1.000 Euro als Entschädigung zu zahlen.
(SB)