Kann erstmal aufatmen: "Senilus" Olaf Scholz (Bild: shutterstock.com/Alexandros Michailidis)

Gefälligkeitsjustiz im Kanzlersinne: Verfahrenseinstellung gegen Warburg-Bankier Olearius

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Politisch könnte es für Bundeskanzler Olaf Scholz kaum noch schlimmer laufen, juristisch winkt ihm jedoch zumindest etwas Entlastung. Der Cum-Ex-Strafprozess wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius vor dem Landgericht Bonn soll nämlich wegen angeblich dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten eingestellt werden. Olearius ist eine Schlüsselfigur im größten Steuerhinterziehungsskandal in der Geschichte der Bundesrepublik. Seit Jahren steht der Verdacht im Raum, dass er sich an den damaligen Hamburger Oberbürgermeister Olaf Scholz wandte, damit dieser auf die Finanzbehörden einwirkt, um die Rückzahlung von Steuererstattungen zu verhindern, die Olearius` Warburg-Bank sich mit kriminellen Aktiendeals ergaunert hatte.

Scholz bestreitet ebenso vehement wie gänzlich unglaubwürdig, sich an die Inhalte der mehrmaligen Treffen mit dem Bankier erinnern zu können. Olearius behauptete im Prozess, „weder wissentlich noch willentlich“ an strafbaren Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt zu haben. Vielmehr sei er von legalen Aktienkaufverträgen ausgegangen. „Eine Schädigung des Staates habe ihm ferngelegen. Aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes des 82-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft nun die Einstellung des Verfahrens beantragt, weil dessen Gesundheitszustand so schlecht sei, dass ein Gutachten festgelegt hat, dass die Verhandlungstage künftig nur noch maximal 45 Minuten dauern dürften.

Hintergründe des Scholz-Treffens bleiben im Dunkeln

Laut Staatsanwaltschaft würde dies die Beweisaufnahme auf bis zu 120 Verhandlungstage strecken. Dies sei Olearius angesichts der gesundheitlichen Risiken nicht zuzumuten. Zudem hat die Staatsanwaltschaft beantragt, das Strafverfahren in ein sogenanntes Einziehungsverfahren überzuleiten und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten in Höhe von rund 43 Millionen Euro anzuordnen. Dagegen fordert die Verteidigung einen Freispruch und nur hilfsweise eine Einstellung des Prozesses.

So oder so werden die genauen Hintergründe der Treffen zwischen Olearius und Scholz also wohl auch bei diesem Prozess nicht ans Licht kommen. Scholz könnte eine Einstellung des Verfahrens als Erfolg für sich verbuchen und den Fall dadurch weiter herunterspielen. Seine katastrophale Amtszeit wird er damit ohne juristische Konsequenzen beenden können und wohl auch danach ungeschoren davonkommen, genauso wie für das, was er politisch in nur vier Jahren angerichtet hat. (TPL)

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