Spannend: Verfassungsschutzchef Haldenwang behauptet, “nur sehr wenige” würden unter dem neuen Phänomenbereich “Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates” beobachtet – nur die, die “wirklich rote Linien überschritten haben”. Nun – ich gehöre zufällig dazu. Wegen eines journalistischen Artikels und eines Social Media Posts.
Von Aya Velázquez (auf Facebook gefunden)
Ich bin deshalb nun gegen den Verfassungsschutz tätig geworden: Rechtsanwalt Markus Kompa hat für mich bei der Behörde nachgefragt, für WELCHEN journalistischen Artikel und für WELCHEN Social Media Post ich dort beobachtet werde. Denn ich habe einen Rechtsanspruch darauf, das ganz genau zu erfahren – und sollte die Behörde sich weigern, mir diese Informationen mitzuteilen, können wir das auch gerne vor Gericht klären.
Dann werden wir ja sehen, welche “rote Linie” ich hier angeblich als regierungskritische Journalistin überschritten haben soll, die eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz in meinem Fall angeblich rechtfertigt.
Spoiler: Ich prophezeie schonmal, dass sich der Verfassungsschutz mit meinem Fall massiv blamieren wird – denn in keinem einzigen meiner Artikel oder Social Media Posts habe ich auch nur ansatzweise die freiheitlich demokratische Grundordnung infrage gestellt, oder gar auf eine Abschaffung derselben hingewirkt. Sehr wohl aber habe ich die aktuelle Regierung in aller gebotenen Schärfe kritisiert.
Des Weiteren sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz sich schonmal sehr warm anziehen – und am besten sein Datenschutzreferat personell aufstocken. Denn es werden dort möglicherweise demnächst SEHR VIELE, vielleicht sogar ZEHNTAUSENDE Bürger pro Jahr Datenauskunfts-Anfragen stellen – um zu erfahren, ob sie selbst auch unter dem neuen Phänomenbereich beobachtet werden.
Denn ich habe nun ein entsprechendes Online-Tool bei einer Webfirma in Auftrag gegeben, um diesen lästigen Vorgang für alle Bürger dieses Landes zu erleichtern. Bislang gibt es ein solches Web-Tool nur für Journalisten. Mit der von mir in Auftrag gegebenen Webseite kann sich jeder Bürger innerhalb von Minuten einen rechtssicheren Auskunftsantrag an sämtliche Verfassungsschutzbehörden des Landes erstellen lassen. Alle “Beobachtungsfälle” können das dann gerne freiwillig über ein Kontaktformular an uns zurückmelden.
Dann werden wir ja sehen, ob es wirklich nur “sehr wenige Fälle” sind, die von Ihnen unter dem neuen Phänomenbereich beobachtet werden, lieber Herr Haldenwang – wie Sie hier in der BPK so selbstsicher behaupten. Wir werden eine Statistik über IHRE BEHÖRDE führen, lieber Herr Haldenwang.
Wir beobachten Sie ab sofort zurück. 🧐
Das liebe Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Freundlichkeit, mir in Ihrem Schreiben an mich Ihre allergrößte Schwachstelle mitzuteilen: Nämlich, dass Sie personell überlastet sind, und Ihnen daher eine detailliertere Auskunft, warum ich beobachtet werde, unmöglich ist.
Fein, dachte ich mir – wissen Sie was? Ich werde dafür sorgen dass Sie bald NOCH MEHR überlastet sind! Ich werde Ihre Briefkästen fluten, und dafür sorgen, dass Sie aus dem Arbeiten gar nicht mehr herauskommen! Völlig legal – weiße Handschuhe. Wir bekämpfen sie ab sofort mit dem einzigen legalen Angriffsvektor, den wir haben. Der Verfassungsschutz darf uns zwar mit seinen schmierigen Grabbelkategorien beobachten – aber wir haben einen Rechtsanspruch auf Datenauskunft bei ihm. Wenn das zehn- bis hunderttausende Bürger pro Jahr einfordern: Game over für die Behörde. Bisher gingen dort nur 100-200 solcher Anträge pro Jahr ein, und DAS hat sie schon überfordert.
Und das Allerschönste dabei ist: Bei Antwort-Fristversäumnis ab drei Monaten kann man dann auch noch eine Untätigkeitsklage bei der Behörde einreichen. Dann haben Sie nämlich NOCH MEHR zu tun – und zwar mit Rechtsanwälten und Klagen.