Eine Ministerkonferenz jagt die nächste. Seit Jahren wird den ausgesaugten deutschen Bürgern versprochen, endlich mal so richtig abzuschieben. Aber es passiert rein gar nichts. Vor irgendwelchen Wahlen werden die Bemühungen noch einmal verdoppelt. Aber es passiert rein gar nichts. Jetzt ist Frau Faeser aber endlich mal bereit, das zuzugeben und die Gründe zu nennen:
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat keine großen Erwartungen für mögliche Asylverfahren in Drittstaaten. „Kooperationen mit Drittstaaten können ein weiterer Baustein der Migrationspolitik sein“, sagte Faeser am Freitag. „Diese können aber ganz anders als das EU-Asylsystem keinen großen Effekt haben zur Begrenzung von Flüchtlingszahlen – das zeigen die bisherigen Erfahrungen Italiens und Großbritanniens.“
Man werde aber die „umfassende und ergebnisoffene Prüfung von Asylverfahren in Drittstaaten fortsetzen“, so die SPD-Politikerin. Ihrer Ansicht nach sei das neue EU-Asylsystem ein „Riesenschritt nach vorne“ und der „Schlüssel zur Begrenzung irregulärer Migration“.
Das Bundesinnenministerium ließ die Möglichkeiten für Asylverfahren in Drittstaaten von 23 nationalen und weiteren internationalen Experten prüfen und führte Anhörungen mit der EU-Kommission, dem UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) durch. In einem Sachstandsbericht fasste das Ministerium die bisherigen Erkenntnisse zusammen.
Demnach sehen die Sachverständigen die Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten wegen der rechtlichen und praktischen Hürden überwiegend kritisch. Die Kosten würden die Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland wohl um ein Vielfaches übersteigen, hieß es. Außerdem könnten mögliche Abschreckungseffekte, die zu weniger irregulärer Migration führen könnten, nach den Einschätzungen der Experten nicht sicher vorhergesagt werden.
Weiter hieß es, die Experten seien sich überwiegend einig, dass Asylverfahren in Drittstaaten grundsätzlich rechtlich möglich wären – vorausgesetzt, es gibt Drittstaaten, die die hohen rechtlichen Voraussetzungen des internationalen Rechts, insbesondere der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, erfüllen. Diese Maßstäbe müssten in einem Drittstaat erfüllt sein, damit Deutschland Personen dorthin überstellen kann.
Also passiert rein gar nichts. Auf X gibt es diesbezüglich auch einen interessanten Hinweis:
„Die Justizministerin von BW, Gentges, forderte mehrfach Faeser auf, die Abschiebung des Gruppenvergewaltigers aus Illerkirchberg durchzusetzen. Auch das Verwaltungsgericht Sigmaringen urteilte, dass der Mann abgeschoben werden darf. Sein Asylantrag ist schon vor Jahren abgelehnt worden. Frau Faeser ist es, die verantwortlich ist und eine Abschiebung verweigert.“
Selten wurden die Unteranen von einer Regierung so verarscht, wie von der Ampel. Bei der nächsten Bundestagswahl müssen FDP, SPD und Grüne einfach mal unter die 5-Prozent-Hürde fallen, damit hier eine andere Partei in Versuchung kommt mit einer dieser Versager-Truppen die nächste Regierung zu bilden.
Erst dann kann Deutschland – wenn es dann nicht bereits zu spät ist – wieder durchatmen.
Und es gibt natürlich noch andere Experten, die bei den überlebensnotwendigen Abschiebungen eher schwarz sehen:
Der Migrationsexperte Hans Vorländer hat sich skeptisch zu Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien geäußert. „Das Problem besteht auch hier darin, dass Abschiebungen nicht so ohne weiteres möglich sind, vor allen Dingen nicht in Länder, die als unsicher gelten oder die Personen nicht aufnehmen“, sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Migration und Integration (SVR) der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe).
Das sei auch der Grund, warum Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) jetzt versuche, über Nachbarstaaten von Afghanistan und Syrien Lösungen zu erreichen. „Aber man sollte sich keiner Illusion hingeben, zumal es sich um einen sehr kleinen Kreis von Personen handelt. Das Thema wird größer gemacht, als das Problem eigentlich ist“, so Vorländer.
Bei der Auslagerung von Asylverfahren in Länder außerhalb der Europäischen Union, die Bund und Länder weiter prüfen wollen, sieht der Migrationsexperte „große politische, rechtliche und operative Probleme“. Vorländer führte aus: „Politisch ist unklar, welche Länder eigentlich sichere Drittstaaten sind. Die muss man erst einmal finden. Rechtlich gesehen gilt die Genfer Flüchtlingskonvention und menschenrechtliche Standards sollten eingehalten werden. Das wäre keineswegs garantiert, wenn man ein Asylverfahren und die Schutzgewähr in einen Drittstaat verlegt.“ Und operativ bedeute es einen hohen logistischen Aufwand, in einem Drittstaat entsprechende Prozeduren rechtssicher zu etablieren und Aufnahmezentren aufzubauen, so der SVR-Vorsitzende.
Vorländer bezeichnete den Beschluss von Bund und Ländern vom Donnerstagabend als „stark politisch motiviert, um Handlungsfähigkeit zumindest anzudeuten. Man will nun eine weitere Prüfung einleiten, wohl wissend, dass die Probleme groß sind“. Dadurch würden falsche Erwartungen bei den Menschen geweckt. „Aber wir befinden uns in einem Wahljahr, im September wird in drei ostdeutschen Bundesländern gewählt. Diese Erwartungen sollen offenbar aus politischen Gründen noch aufrechterhalten werden“, so Vorländer weiter.
Schon mal mit Grönland telefoniert? (Mit Material von dts)