Auf X hat der Anwalt Tobias Ullrich einen hoch interessanten Post abgelegt, den wir hier gerne veröffentlichen:
Thema heute: „Landgericht Stuttgart erklärt – es sehe ein positives Nutzen – Risiko – Verhältnis und werde die heutigen beiden Klagen abweisen“ Heute verhandelten wir in zwei Verfahren von Geschädigten nach BioNTech Impfungen vor dem Landgericht Stuttgart. Es ging in beiden Verfahren um Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Im ersten Verfahren klagte ein bei der Impfung 69jähriger, der im Anschluss einen Herzinfarkt, einen Darminfarkt, Nierenversagen, künstliches Koma, Taubheit und Kribbeln in den Beinen, Immundefizit und Vieles mehr erlitt. Die Kammer in Stuttgart fragte zwar noch scheinheilig nach, wie es ihm den heute ginge und protokollierte es auch, obgleich sie ja erklärt hatten, das es völlig egal ist, was zu den Schäden vorgetragen wurde, da dieser Kläger zum entschädigungslosen Kollateralschaden der Impfung gestempelt werden soll. In dem Fall ist es völlig gleich, was Geschädigte vortragen. Wir haben dem Landgericht Stuttgart nochmals ordentlich unseren Rechtsstandpunkt dargelegt, was die Kammer wohl kaum beeindruckte.
Wir ließen ebenfalls protokollieren, dass für die Bevölkerung in Process2 produziert wurde und SV40-Enhancer im Plasmid verwendet wurde. Die Anwälte von BioNTech stellten zu Protokoll die Produktion in Process2 nicht in Abrede und auch nicht die Verwendung von SV40, erklärten aber, dass es sich nur um Gensequenzen von SV40 handele, die keine Funktion gehabt hätten. Es wurde sodann streitig verhandelt. Beide Parteien erhielten weiteren Schriftsatznachlass und der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird der 27.09.2024 sein. Der weitere ebenfalls sehr tragische Fall betraf eine junge Frau, die nach BioNTech Impfung schwer erkrankte, an allem was unter anderem gestern im Post zum Teil beschrieben worden war.
Sie war so krank und am Sauerstoffgerät, dass sie nicht zur mündlichen Verhandlung erscheinen konnte. Es wäre auch nicht gut gewesen, sich dann die Demütigung der Kammer anzuhören, dass sie ein entschädigungsloser Kollateralschaden sei, da diese gesundheitlichen Schäden zum nicht belegten Wohl aller doch erforderlich sei. Immerhin sei eine Entscheidung einer europäischen Behörde durch ein deutsches Landgericht nicht zu hinterfragen. „Die Exekutive hat immer Recht und gebietet der Justiz Schweigen und den Maulkorb“ steht nur nicht im Gesetz. Vor der Tür des Gerichtssaals des Landgerichts Stuttgart befindet sich eine großartige Ausstellung über die NS – Justiz in Stuttgart. In dieser wird in allen Facetten die Exekutivhörigkeit der NS Justiz zum Vorwurf gemacht. Wirklich eine sehr tiefgreifende und lehrreiche Ausstellung, die jedem zu empfehlen ist.