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Björn Höcke: Wenn die Liebe zum eigenen Land bestraft werden soll

Heute, am Montag steht für mich ein weiterer Prozeß vor dem Landgericht Halle an. Es geht dabei noch einmal um die bewußten »drei Worte«, welche das Gericht veranlaßten, mich zu einer absurd hohen Geldstrafe von 13.000 Euro zu verurteilen.

Von Björn Höcke auf Telegram

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und sogar nach der Einschätzung eines Juristen der mir sonst nicht sehr wohlgesonnenen »TAZ« steht es auf wackeligen Füßen. In meinen Augen ist es reine Willkür, weil weder ein subjektiver noch objektiver Tatbestand nachgewiesen werden kann und auch nicht existiert. Auch nachdem das Argument »ein Geschichtslehrer hätte um die Bedeutung wissen müssen« vielfach entkräftet wurde, machte der Richter seine Entscheidung weiterhin am mir von den Medien angehefteten Ruf fest.

Justitia trägt ihre Augenbinde jedoch nicht ohne Grund: Ein Urteil hat unabhängig vom »Ansehen der Person« zu erfolgen, sonst ist es ethisch fragwürdig und nicht rechtsstaatskonform. Schon bei diesem ersten Prozeß im Mai dieses Jahres kamen meine Ankläger aus Justiz und Medien deshalb in Erklärungsnot: Wie kann eine Wortkombination, die vor mir schon von »Spiegel«-Kolumnist Stefan Kuzmany und der CSU-Politikerin Dorothee Bär ohne rechtliche Konsequenzen genutzt wurde, mit einem Male unter den Strafrechtsparagrafen 86a fallen, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt? Eine Wortkombination zudem, die seit dem 16. Jahrhundert im deutschen Sprachraum bekannt ist und beispielsweise durch die SPD 1932 in ihrer Publikation »Reichsbanner« prominent zum Einsatz kam? Nach dem Kommunikationsprinzip »der Schallplatte mit Sprung« ordneten die Medien jedoch weiterhin die »drei Worte« ausschließlich der nationalsozialistischen »SA« zu, was schlicht falsch ist. Nochmal: die „drei Worte“ waren weder das zentrale Motto der SA, noch prägte diese jene exklusiv. 

Nun steht die Liebe zum eigenen Land bekanntlich in rot-grünen Kreisen unter Generalverdacht, in diesem Kontext fiel die absurde Zuordnung auf fruchtbaren Boden. Man traut mir offenbar die Macht zu, etwas Alltägliches in etwas Verfassungsfeindliches zu »transformieren« – das sagt viel über die Rechtsauffassung deutscher Journalisten aus.

Das mediale Interesse an meinem zweiten Prozeß ist bereits jetzt wieder groß. Die Landtagswahlen in Thüringen rücken in großen Schritten heran und die AfD ist auf dem Weg, ein großartiges Wahlergebnis zu erzielen. In einer solchen Situation ein Feindbild zu schaffen, das von den wirklichen Mißständen im Land ablenkt, ist eine uralte politische Taktik.

Cathy Hummels wünsche ich an dieser Stelle viel Freude beim Verwenden der „drei Worte“; sie hat bekanntlich nicht mit der Verfolgung durch die Justiz zu rechnen, auch SPIEGEL und BILD nicht. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist in der Bundesrepublik Deutschland ausgehebelt.

In diesem Zeitgeist Recht zu bekommen, kann ich nicht erwarten.

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Wie sich der historische Kontext einer Aussage nach politischem Belieben wandeln kann, sehen Sie hier am Beispiel des Grußes »Slava Ukraini!«:  

Regierungssprecher zu Kanzler-Ausruf „Slava Ukraini!“: „Kontext hat sich massiv gewandelt“

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