EuGH (Bild: shutterstock.com/Von nitpicker)

Nach Ungarn-Urteil des EuGH: Das Ende souveräner Nationalstaaten

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Die EU hat eine weitere Etappe auf ihrem Endziel genommen, die Mitgliedstaaten schrittweise und möglichst unbemerkt ihrer Souveränität zu berauben. Vor zwei Wochen verurteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ungarn zur Zahlung von 200 Millionen Euro als Pauschalsumme und zusätzlich eine Million Euro pro Tag (!), bis es ein Urteil aus dem Jahr 2020 vollständig umgesetzt hat. Damit übertraf das Gericht den Antrag der EU-Kommission als Klägerin bei weitem. Diese hatte pauschal eine Million Euro und lediglich 16.400 Euro pro Tag gefordert. Der Vorwand für diese in ihrer Maßlosigkeit völlig lächerliche Bestrafung ist, dass Ungarn sich weigert, trotz eines EuGH-Urteils, Asylbesucher auf sein Staatsgebiet zu lassen, bevor deren Asylverfahren abgeschlossen ist. Die Anträge konnten und können nur an ungarischen Botschaften gestellt werden. Bis zum von Angela Merkel bewirkten Migrationsdammbruch von 2015 war dies eine völlig normale Praxis. Eigentlich geht es in dem aktuellen Urteil jedoch darum, Ungarn dafür zu bestrafen, sein eigenes Verfassungsgericht um dessen Meinung gefragt zu haben.

In den Punkten 121 und 122 des Urteils wird behauptet, dass nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Einheit und Wirksamkeit des Unionsrechts nicht durch nationale Rechtsvorschriften beeinträchtigt werden dürfen, selbst wenn diese Verfassungsrang haben. Das Ungarische Verfassungsgericht, hatte damals zwar nicht das Primat europäischen Rechts bezweifelt, aber dennoch festgestellt, dass Ungarn und die EU als Folge der ungarischen EU-Mitgliedschaft Ungarns Souveränität in Teilbereichen „gemeinsam” ausüben. Das Gericht stellte dabei jedoch auch fest, dass die ungarische Regierung die Souveränität des Landes unilateral ausüben müsse, wenn der Gerichtshof der EU beziehungsweise die EU nicht fähig oder nicht gewillt seien, die Interessen der ungarischen EU-Bürger zu schützen. Es geht hier also darum, an Ungarn ein Exempel zu statuieren, weil es wagte, sein eigenes Verfassungsgericht in eine existenziell wichtige Frage einzubeziehen.

Auf dem Weg in die EU-Zentraldiktatur

Es wurde zudem nie vereinbart, dass EU-Recht über nationalem Verfassungsrecht steht. Der EuGH, gegen dessen Urteile es keine Revisionsmöglichkeit gibt, wendet hier eine perfide Strategie an, die er seit 1963 verfolgt. Damals hatte er in einem Urteil einfach den Vorrang und die Eigenständigkeit des EG-Rechts gegenüber allen nationalen Rechtsordnungen behauptet, obwohl dies in den Gründungsverträgen der damaligen EWG nicht ansatzweise vorgesehen war. Diesen Weg der Selbstanmaßung von Befugnissen, die ihm nie zugesprochen wurden, beschreitet der EuGH seither unbeirrt weiter. Und die EU-Staaten unternehmen nichts dagegen. Mit dem Urteil gegen Ungarn nimmt das Gericht sich nun das Recht heraus, erneut einen Präzedenzfall zu schaffen, indem es behauptet, EU-Recht stehe auch über nationalem Verfassungsrecht. Dies bedeutet jedoch die faktische Abschaffung der Souveränität der Mitgliedstaaten.

Die EU entwickelt sich damit immer weiter weg von einem „Europa der Vaterländer“, als die sie eigentlich konzipiert war, hin zu einem antidemokratischen und intransparenten Moloch, der sich immer hemmungsloser in die Innenpolitik der Staaten einmischt und die gewählten Regierungen nur noch als seine Statthalter ansieht. Der Öffentlichkeit und offenbar selbst vielen Regierungen ist überhaupt nicht klar, welche gemeingefährliche und freiheitsfeindliche Entwicklung sich hier vollzieht. Auf allen Gebieten wird ihnen die Möglichkeit genommen, Entscheidungsträger noch demokratisch zur Verantwortung zu ziehen, weil immer mehr Befugnisse an undurchsichtige, nicht legitimierte Großorganisationen wie die EU oder die UNO ausgelagert werden, die eine unkontrollierte Macht ausüben. Umso dringender müssen die Mitgliedstaaten spätestens jetzt endlich aufwachen, wenn sie nicht wollen, dass ihre demokratischen Freiheiten still und leise von einem nach Allmacht strebenden Gericht still und leise abgeschafft werden. (TPL)

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