Gericht (Symbolfoto: Von MR.Yanukit/Shutterstock)

Wieder einmal unzurechnungsfähig? Opfer Hand abgehackt, zweifacher Mord: Kein Schuldspruch für Somalier

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“Aus Wut auf deutsche Männer” hat ein somalischer Migrant in Ludwigshafen zwei Handwerker auf offener Straße verstümmelt und ermordet. Trotz Zurechnungsfähigkeit sprach ihn eine Richterin im Namen des Volkes nun frei.

Der 26-jährige Somalier Liban M. war wegen zweifachen Mordes angeklagt war. Der Asylbewerber soll im vergangenen Oktober zwei Handwerker – seine Opfer waren 20 und 35 Jahre alt – auf Weg zur Arbeit unter “Allahu Akbar”-Rufen mit einem Messer buchstäblich niedergemetzelt haben. Eine dritte Person verletzte er lebensgefährlich. Einem seiner Todesopfer verstümmelte die somalische Bestie indem er ihm die Hand abschnitt. Den abgetrennten rechten Unterarm eines der Todesopfer hatte er auf den Balkon seiner ehemaligen Freundin geworfen. Als Begründung für seine Bluttat gab der Migrant an: “Aus Wut auf deutsche Männer”. Nur kurze Zeit vor dem bestialischen Doppelmord hatte ihn seine Freundin verlassen.

Ein psychiatrischer Gutachter erklärte den Somalier jedoch – Wunder über Wunder – für zurechnungsfähig. Nur aufgrund dessen wurde überhaupt Mord-Anklage gegen ihn erhoben und vom Gericht zugelassen.

Die Erste Große Strafkammer beim Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz sah das jedoch anders. Die Richterin dort hielt den Asylwerber für nicht schuldfähig und sprach ihn vom Vorwurf des Mordes frei. Liban M. habe zur Tatzeit unter einer akuten – also plötzlich auftretenden – paranoiden Schizophrenie gelitten, stellte Frau Richterin fest. Stattdessen ordnete sie auf Steuerzahlerkosten die Unterbringung des Metzel-Somaliers in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die nur Begründung der Richterin zu Skandalurteil: “Der Freispruch, so schmerzlich er auch sein möge, ist unausweichlich gewesen. Zur Tatzeit war die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht gegeben.”

Die Angehörigen der beiden ermordeten Handwerker und das dritte Opfer, das lebensgefährlich verletzt wurde, hatten große Erwartungen in das Urteil gesetzt und wurde – wie Unzählige vor ihnen- von der Rechtsprechung bitterlich enttäuscht. Die Chance, mit dem Verlust des Sohnes, Bruders und Ehemanns sowie des gewohnten Lebens besser klarzukommen, war für sie eng mit dem Urteil verknüpft. Bereits zu Prozessbeginn sagte der Vater des einen Opfers, er hoffe auf eine harte Strafe: „Lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung“.

Der 27-jährige Schutzsuchende hatte laut dem SWR noch im Gerichtssaal angekündigt Revision einzulegen. Über seinen Dolmetscher ließ er erklären, er gehe „nur über seine Leiche“ in ein psychiatrisches Krankenhaus. Nach Angaben des Gerichts hat er inzwischen Revision zum Bundesgerichtshof beantragt. Der Faeser-Gast hatte selbst im Prozess mehrfach gesagt, er sei nicht verrückt. Und: Er wolle im Gefängnis bleiben und dort seine Strafe absitzen und anschließend in sein Heimatland Somalia abgeschoben werden.

Das Skandalurteil ist noch nicht rechtskräftig, doch muss man sich jetzt mal fragen, wieso so viele ausländische Straftäter von deutschen Richtern für unzurechnungsfähig erklärt werden. (SB)

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