Michael Kretschmer (Bild: shutterstock.com/Matthias Wehnert)

Den 40 000 Euro-Crash von Kretschmer zahlt der Steuerzahler

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In der vergangenen Woche rammte ein Personenschützer den Dienstwagen des sächsischen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer. Weil im besten Deutschland bestimmt Personen gleicher als die anderen sind, will die Polizei nicht gegen den Unfallfahrer ermitteln. Und die Steuerzahler sollen für den Unfall blechen.

Auf der Rückfahrt von einem dieser Bürgergespräche, dieses mal in Triebel im Vogtland,  sind zwei Fahrzeuge aus dem Konvoi des sächsischen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer in einen Unfall geraten. Laut Angaben eines Regierungssprechers sei das Fahrzeug, in dem Kretschmer saß, am späten Dienstagabend auf der Landstraße einem Reh ausgewichen. Der Dienstwagen von Kretschmer, ein 7er-BMW, konnte den Zusammenstoß verhindern. Doch ein Begleitfahrzeug, ein BMW X5, hielt nicht ausreichend Abstand und fuhr auf. Schaden: 40 000 Euro.

Bearbeiter wird der Unfall von Verkehrspolizeiinspektion Zwickau. Während bei jedem Bürger, der solch einen Unfall verursacht hat, Ermittlungen eingeleitet werden würden, ist es im Fall des Herrn Ministerpräsidenten Kretschmer anders: Es gibt keine Ermittlungen, nicht mal ein Bußgeld ist vorgesehen. „Gegen keinen der beiden Fahrer werden Ermittlungen eingeleitet. Gemäß § 35 der Straßenverkehrsordnung kann die Polizei zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben von Sonderrechten Gebrauch machen. Die Beamten des Personenschutzes müssen im Rahmen ihres Schutzauftrages dieses Sonderrecht regelmäßig in Anspruch nehmen“, teilte hierzu die Polizeidirektion Zwickau  schriftlich auf BILD-Anfrage mit.

Für Rechtsexperte Gerhard Rahn kommentiert: „Hier wurde der nötige Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Jeder andere Verkehrsteilnehmer müsste ein Bußgeld über 348,50 Euro zahlen und für die Unfallkosten aufkommen. Sich bei der Heimfahrt von einem Abendtermin auf Sonderrechte zu berufen, ist vollkommen absurd.“

Aber auch in diesem Fall gilt: Es gibt Personen, die gleicher sind als die anderen. Berufen wird sich hier auf den sogenannter Grundsatz der Selbstversicherung. Ein solches Vorgehen entspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das bedeutet u. a., dass bei einem vom Freistaat Sachsen verursachten Unfall die Schäden an den von ihm genutzten Fahrzeugen vom Freistaat getragen werden. Auf gut deutsch: Der Steuerzahler wird den Schaden begleichen müssen.

(SB)

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