Simone BAUM (Imago; IMAGO / Sven Simon)

Herbe Klatsche: Teilnahme an “Potsdamer Treffen” kein Kündigungsgrund

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Die Teilnahme am Potsdam-Treffen, vom staatsfinanzierten Correctiv durch Lügen und Manipulation zum Skandal hochgejubelt, ist kein Kündigungsgrund. Diese herbe Klatsche bekam die Stadt Köln im arbeitsgerichtlichen Verfahren gegen die CDU-Politikerin Simone Baum verpasst.

Simone Baum, stellvertretende Vorsitzende der Werteunion, ist bei der Stadt Köln beschäftigt und hatte an dem “Potsdamer-Treffen” teilgenommen. Nachdem durch geschickt inszenierte manipulative Meinungsäußerungen im Correktiv-Bericht bei vielen Lesern und Medien die mittlerweile durch eidesstattliche Versicherungen der Teilnehmer als falsch widerlegte Fehlvorstellung erweckt wurde, in Potsdam sei auch die Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant worden, ließ sich die Stadt Köln, geführt von der kunter-bunten Eine-Armlänge-Heldin Henriette Reker,  zu einer voreiligen Kündigung hinreißen. Die Kündigung von Simone Baum wurden zudem dann noch vollmundig in die Öffentlichkeit getragen wurde.

Das Arbeitsgericht Köln hat der Klägerin Simone Baum nun Recht gegeben und bestätigt, dass alleine die Teilnahme am “Potsdam-Treffen” keinen Kündigungsgrund darstellt. Die Kündigung der städtischen Angestellten Baum wurde als unwirksam zurückgewiesen. Auch die Stadt Köln hat Frau Baum keinen vorwerfbaren Beitrag auf dem Potsdam-Treffen vorhalten können.

Die nur noch als totalitär zu bezeichnende Kündigung wurde im Wesentlichen mit Argumenten der Kontaktschuld und der bloßen Anwesenheit bei dem Treffen begründet. Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht: Aus der Teilnahme lasse sich noch nicht ableiten, dass sich Baum „in innerer Übereinstimmung mit dem Inhalt der Beiträge befunden“ habe. Ein Eintreten für verfassungsfeindliche Ziele etwa durch Wortbeiträge ihrerseits sei ihr nicht vorgeworfen worden, berichtete hierzu unter anderem der Merkur. Die feine Stadt Köln hat noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil in Berufung gehen wird. „Sobald das mit den Urteilsgründen versehene Urteil zugestellt wird, wird es insbesondere im Hinblick auf die Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens geprüft“, teilte eine Sprecherin von Eine-Armlänge-Abstand-Reker mit. 

“Dieser Fall zeigt ganz plakativ, wie sich arbeitsrechtlich und in Sachen PR schlecht beratene Arbeitgeber auf öffentlichen Druck allzu schnell dazu verleiten lassen, bei angeblichen Verfehlungen ihrer Arbeitnehmer nicht nur voreilig unwirksame Kündigungen auszusprechen, sondern diese auch noch öffentlich zu kommunizieren, um sich kurzfristig in ein vermeintlich besseres Licht zu stellen. Tatsächlich erweisen sich solche Arbeitgeber damit einen Bärendienst: Die Kündigungen werden als unwirksam kassiert und am Ende steht der voreilige Arbeitgeber dann als schlecht beratener Akteur peinlich da. Im Falle der Stadt Köln hat das Ganze auch noch dazu geführt, dass kostbare Gelder der Kölner Bürger für einen unsinnigen Gerichtsprozess verbrannt wurden, die man besser in die Sanierung einer Kita gesteckt hätte”, stellt das Grünenmitglied Carsten Brennecke, Rechtsanwalt für Presserecht und Partner bei Höcker Rechtsanwälte in einer grünen-untypischen Stellungnahme auf X fest.

(SB)

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