Waffe (Bild: Von arda savasciogullari / shutterstock.com)
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Verwaltungsgericht Düsseldorf: AfD-Mitglieder dürfen keine Waffen besitzen

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Inzwischen sind deutsche Gerichte so weit, AfD-Mitglieder rechtskräftig zu Menschen zweiter Klasse zu erklären, denen es beispielsweise nicht erlaubt ist, Waffen zu besitzen. Die Einordnung durch den weisungsgebundenen Inlandsgeheimdient reicht den Richtern als Grundlage dafür.

In einem Grundsatzurteil beschließt das Verwaltungsgericht Düsseldorf: AfD-Mitglieder dürfen wegen ihrer Parteimitgliedschaft keine Waffen besitzen. Mitglieder einer Partei, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen steht, seien nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen, befand das Gericht. Auch von Konsequenzen für Beamte oder Soldaten, welche die Partei unterstützen, schreibt das Gericht.

Das Urteile des Verwaltungsgericht Düsseldorf sei von „grundsätzlicher Bedeutung“: Mitglieder von Parteien, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wurden, gelten als waffenrechtlich unzuverlässig und dürfen keine Waffen besitzen – auch, wenn die Partei nicht verboten ist, befanden die Richter in zwei miteinander zusammenhängenden Urteilen am Montag. Das Gericht erwähnt auch, dass Beamte oder Soldaten, die die AfD unterstützen, Konsequenzen erwarten könnten.

Ein Ehepaar, beide Mitglieder der AfD, hatte sich gegen den Widerruf ihrer Waffenerlaubnisse gewehrt. Sie hatten – beide begeisterte Waffensammler – über 200 Waffen zu Hause angesammelt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun Anfang der Woche, dass sie diese abgeben müssen. In einer Pressemitteilung ist die nur noch als totalitär zu bezeichnende Begründung des Gerichts nachzulesen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts wird das Parteienprivileg gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes durch diese strikte Interpretation des Waffenrechts nicht verletzt. Die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erfolgt auf personenbezogener Ebene, was bedeutet, dass Artikel 21 GG Parteien nicht vor möglichen praktischen Einschränkungen bewahrt.

In seiner Mitteilung geht das Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht weiter ins Detail. Insofern bleiben die Urteilsgründe abzuwarten. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit hat das Gericht jedoch eine Berufung zugelassen, über die das Oberverwaltungsgericht NRW entscheiden soll.

(SB)

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