„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, damit die haushalterischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Budgetmittel von bis zu 50.000.000 Euro zur Verfügung gestellt werden können, über die er für die Auslobung einer Belohnung für Hinweise verfügen kann, die zur Ermittlung des Täters oder der Täter führen (…)“
Mit ihrer großen parlamentarischen Anfrage stellt die AfD der Bundesregierung 99 Fragen. Sie beziehen sich überwiegend auf Presseartikel über mutmaßliche Erkenntnisse von Geheimdiensten über die Täter- und Mitwisserschaft und auf den Erkenntnisfortschritt bei Fragen, zu denen sich die Bundesregierung bei früheren Anfragen (noch) unwissend erklärt hat.
Nachdem sich sowohl die Indizien als auch die mutmaßlichen Erkenntnisse über die Täter- und Mitwisserschaft des Terroranschlags vor allem gegen die Ukraine und die USA richten, steht der Verdacht im Raum, dass die Bundesregierung zum einen kein belastbares Wissen darüber erworben hat und zum anderen, dass sie das, was sie weiß , nicht verraten will oder darf. Der Grund: Dieses Wissen könnte geeignet sein, das Ansehen der USA, der Bundesregierung und der Ukraine in der Bevölkerung schwer zu belasten.
Der Antrag und die Anfrage der AfD dürfte vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen im Osten Deutschlands für die Bundesregierung sehr unangenehm sein. Denn dort ist die kompromisslose Konfrontationspolitik gegenüber Russland maximal unbeliebt.
(SB)