Da das Corona-Regime noch immer nicht bereit ist, die Protokolle des Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) endlich vollständig ungeschwärzt freizugeben, findet derzeit eine Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht statt. Dabei setzt Paul Schreyer, der Herausgeber des „Multipolar“-Magazins seinen Kampf um vollständige Transparenz fort, den eigentlich größere und reichere Medien längst hätten führen müssen. Da diese aber selbst Teil des Corona-Regimes waren und sind und Regierungskritik weitestgehend durch Bürgerbevormundung ersetzt haben, bleibt die eigentliche journalistische Arbeit an kleinen und freien Medien hängen. Vor Gericht behauptet das RKI, die Protokolle für Sitzungen vom 06. und 08. Januar sowie vom 08. Mai 2020 seien nicht mehr auffindbar – sofern es an diesen Tagen überhaupt Sitzungen gegeben habe! Klägeranwalt Christoph Partsch erinnerte das RKI daran, dass es bereits bestätigt habe, dass es diese Sitzungen gab, jetzt setze es „plötzlich ein Fragezeichen dahinter“.
Dies zeigt die Zermürbungsstrategie, die das RKI und damit das Gesundheitsministerium, dem es untersteht, betreibt. Wegen angeblicher „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter“ versucht man alles, um die vollständige Entschwärzung der Protokolle vom 14. Januar 2020 bis zum 30. April 2021 zu umgehen. Die Schwärzungen wurden von der Kanzlei Raue vorgenommen, die das RKI gerichtlich vertritt. Offenbar weiß man also nicht einmal selbst, was genau man eigentlich warum geheim halten will. Partsch geht davon aus, dass allein die Unkenntlichmachung der Namen und sonstigen Angaben, mit 100.000 Euro zu Buche schlägt – natürlich zulasten des Steuerzahlers, der auch noch dafür bezahlen darf, dass ihm wichtige Informationen vorenthalten werden.
Richterliche Ironie
Bei Richter James Bews scheint das RKI damit immerhin gegen die Wand zu laufen. Geradezu ironisch ging er auf die geschwärzten Stellen ein und machte deutlich, dass diese Geheimnistuerei wohl kaum gerechtfertigt sei. Auch der ehemalige Staatsvirologe Christian Drosten kommt vor. Bews Frage, ob dem RKI dessen Erlaubnis vorliege, seinen Namen zu entschwärzen, beantworteten die RKI-Anwälte mit dem Hinweis, man habe ihn angeschrieben, dass keine Rückmeldung gekommen sei, habe man als Absage gewertet. Auf Nachfrage der „Welt“, ließ Drostens Büro jedoch ausrichten, dieser habe eine Anfrage vom RKI, nicht von einer Anwaltskanzlei, bekommen. Die vierwöchige Antwortfrist habe Drosten verstreichen lassen, da er keine Bedenken gegen eine Veröffentlichung gehabt habe. Das kann man glauben oder nicht. Drosten hätte sich natürlich auch einfach zu einer kurzen Zustimmung herablassen können, anstatt vier Wochen ins Land gehen zu lassen. So wie man ihn kennenlernen musste, ist zumindest nicht auszuschließen, dass er auf Zeit gespielt und zurecht darauf spekuliert hat, die entsprechenden Stellen würden geschwärzt werden oder bleiben.
FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisierte: „Es ist nicht vertrauenerweckend, dass Protokolle des RKI-Krisenstabs einfach abhandengekommen sind. Zusammen mit den Schwärzungen der Aktivitäten von Christian Drosten ergibt das ausreichend Raum für Spekulationen. Die Aufklärung muss endlich in parlamentarische Hände.“ Das Urteil wird etwa in zwei Wochen erwartet. (TPL)