Die Meldung:
In einem Asylverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine grundsätzliche Gefahr durch Bürgerkrieg in Syrien verneint – und damit gegen die gängige Praxis in der Migrationsbehörde entschieden
Ein Kind muss sich entwickeln können. Für das gedeihliche Wachstum ist nicht nur die gute Unterfütterung des Körpers notwendig. Sondern es braucht auch eine elterliche Zuwendung, um die geistige Vernunft reifen zu lassen. Dies kann unterschiedlich lange dauern, weil nicht jeder Schützling eine entsprechende Lernfähigkeit aufweist.
Von Dennis Riehle
Und so erblicken wir auch bei manchen Erwachsenen noch heute eine gewisse Bockigkeit und Trotzigkeit, wenn es darum geht, den eigenen Willen durchsetzen zu wollen. Da klebt man sich entweder beleidigt auf die Straße, weil die Gesellschaft nicht dazu bereit ist, für das Klima auf das Atmen zu verzichten. Man kettet sich an Bäume, um die Rodung eines Waldes zu verhindern – der allerdings nur deshalb weichen muss, weil es Platz für neue Windräder braucht. Oder man stellt sich als Grüner in der Ampel störrisch auf den Standpunkt, dass immer neue Milliarden in die Entwicklungshilfe fließen müssen – und auch bei uns Unsummen investiert werden sollen, um Schutzsuchenden ein möglichst hochwertiges Vier-Sterne-Luxus-Resort anbieten zu können. Barmherzigkeit wird auf ein weder mit der Bibel noch unseren geltenden Gesetzen vereinbarendes Maximum getrieben – weil sich nicht nur Katrin Göring-Eckardt für eine ausschließlich „weiße“ Nationalmannschaft schämen würde. Sondern die Deutschlandfeindlichkeit unter den Ökosozialisten ist derart ausgeprägt, dass sie bis hin zum Masochismus gehen würden, um die lediglich stellvertretend für ihr eigenes Versagen, das Scheitern und innewohnende Minderwertigkeitskomplexe stehende Kollektivschuld angesichts der Verbrechen unserer Vorfahren im Nationalsozialismus und Kommunismus kompensieren zu können. Da ist es zwar Staatsräson, sich für die Existenz von Israel stark zu machen. Aber die Daseinsberechtigung für die Bundesrepublik wird schon allein deshalb in Frage gestellt, weil man einer unkontrollierten Migrationswelle auf unseren Kontinent immer neuen Vorschub leistet.
Wer die Flutung Europas mit vermeintlichen „Schutzsuchenden“ so vehement vorantreibt, dass die kulturelle Identität, die nationale Souveränität und die individuelle Unversehrtheit unseres Volkes auf dem Spiel stehen, der handelt nicht nur im Hass auf sich selbst. Sondern es ist das Verweilen in der Utopie einer Zukunft in Harmonie und Frieden, in der sich das queere Transmeerschweinchen mit dem nach Mekka betenden Salafisten zum gemeinsamen Abendessen beim Italiener um die Ecke trifft. Da können noch so viele Messermorde, Machetenangriffe und Gruppenvergewaltigung vermeldet werden: Jeder bei uns Ankommende ist eine Bereicherung – weil wir ihn nicht nur in seiner traumatischen Fluchterfahrung auffangen und pampern müssen. Denn selbstverständlich liegt die Bringschuld nicht etwa beim Gast, sondern wir als Hausherren müssen die Integrationswilligkeit bei demjenigen abholen, der sowohl auf die deutsche Sprache, auf die christliche Tradierung und auf die Demokratie pfeift. Ein ad absurdum getriebenes Verständnis für einen nur vordergründig als schicksalsgeplagt getarnten Anwärter auf ein besseres wirtschaftliches und soziales Leben führt mittlerweile in die Situation, dass Abschiebungen auch deshalb kaum noch möglich sind, weil es gerade Baerbock, Habeck, Lang und Nouripour sind, die im Zweifel sogar den USA den Status als sicheres Herkunftsland entziehen würden, wenn dort Donald Trump zum Präsidenten gewählt wird. Denn Willkür und Beliebigkeit scheint bei dieser Partei eine Tugend zu sein. Doch dass diesem Spiel von „Ich mach‘ mir die Welt widdewidde wie sie mir gefällt“ im Gedenken an Pippi Langstrumpf auch in einem Rechtsstaat, der in diesen Tagen nicht unbedingt mit Vorschusslorbeeren durch die Bevölkerung bedacht wird, nun beispielsweise vom Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen ein entsprechender Riegel vorgeschoben wurde, lässt zumindest zuversichtlich sein, dass die juristischen Hürden für die Remigration deutlich niedriger werden.
Denn die Roben in Münster haben entschieden, dass Syrien nicht länger als ein generell gefährliches Heimatgefilde anerkannt werden darf, in welches man schon aus Prinzip niemanden zurückführen kann. Immerhin hat sich die Situation gemäß der Recherchen der Richter insofern entspannt, dass ein zu uns geflohener Bürger nicht länger zwingend eine Verfolgung befürchten muss, wenn er in seine Ursprungsregion umkehrt. Und so dürfte dieser Entschluss weitreichende Konsequenzen haben. Denn es muss – anders als bisher – keine grundsätzliche Annahme mehr gelten, wonach dieses vom Krieg gezeichnete Land per se ungeeignet scheint, um dort eine neue Existenz in Menschenwürde, Obhut und Sekurität aufzubauen. Natürlich werden sich die politisch Korrekten auch weiterhin gegen eine Praxis stemmen, welche die umgehende Ablehnung eines Antrags auf Asyl zur Folge hat, falls man aus dieser Destination bei uns aufschlägt. Dennoch dürfte sich der Druck erhöhen, nicht länger in einem plumpen Bewusstsein zu verharren, das von einer blinden Nächstenliebe für jeden getragen ist. Anspruch auf Unterschlupf ist einst dafür gedacht gewesen, allein Bedürftigen die Möglichkeit zu einem temporären Aufenthalt bei einem Nachbarn einzuräumen – der nicht tausende Kilometer entfernt liegt. Schließlich ist es unserer Spezies eigentlich immanent, die gewohnte und angestammte Umgebung nur dann gänzlich zu verlassen, wenn man aus einer anderen Motivation als Gängelung und Tyrannei ein bestimmtes Ziel vor Augen hat, das man aufgrund der vorherrschenden Laxheit, Naivität und Verblendung auszunutzen gewillt ist. Schließlich braucht man nicht nur die martialischen Schlagzeilen über immer neue Kriminalität in unseren Städten in den Fokus nehmen, um zu der Einsicht zu gelangen, dass uns eine bestimmte Klientel aufgrund der deutschen Gutgläubigkeit schlichtweg dreist, böswillig und unverschämt auf der Nase herumtanzt. Dass diesem Gebaren künftig schneller ein Ende gesetzt werden kann, lässt vor allem dann hoffen, wenn beispielsweise die AfD im Falle von Mitverantwortung diesen Schiedsspruch zur Ummünzung in Realpolitik heranziehen dürfte.