Polizei (Bild: shutterstock.com/PeopleImages.com - Yuri A)

Weil eh jeder weiß, wer es war? Polizei in NRW will Nationalität von Tatverdächtigen nennen

Die Polizei in NRW will in Pressemitteilungen ab Herbst ihrer Informationspflicht gegenüber dem Bürger nachkommen und immer die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Jedoch: Durch die 0815-Einbürgerungen ist die Staatsbürgerschaft nichtssagend. Nennung des Vornamens bringt mehr Licht ins Massenmigrationsdunkel.

Die Polizei im schwarz-grün-regierten NRW geht in Pressemitteilungen demnächst anders mit Tatverdächtigen um. So will man künftig immer die Nationalität angeben – egal, ob es sich um Deutsche oder Ausländer handelt. Das zumindest geht laut dem Staatsfunker WDR aus Plänen von CDU-Innenminister Herbert Reul hervor.

Als Begrünung, warum man nun doch endlich die Informationspflicht gegenüber dem Bürger erfüllen will, lautet: Kriminalstatistik. Darin nahm die Zahl von Tätern mit Migrationshintergrund zu auf wundersame Weis eklatant zu. Nachdem für jeden Bürger mittlerweile eh klar ist, welchen „Hintergrund“ ein Täter hat, wenn dessen Namen in einer polizeilichen Pressemitteilung nicht genannt wird, schiebt Reul nun vor, man wolle die „Transparenz“ erhöhen. Weiter wird beim WDR vermutet, dass der Polizei Arbeit abgenommen werden soll, da die lästige Presse dort angefragt hat, wenn wieder einmal bei einem der täglich stattfindenden Tötungsdelikte, Messerdelikte, sexuellen Belästigungen und Vergewaltigung nachgefragt wurde, welche Nationalität die Tatverdächtigen haben.

Für die neue Regelung muss zunächst der Medienerlass geändert werden. Nach Informationen des WDR soll die neue Regel ab Herbst gelten.

Die Nennung oder eben Nicht-Nennung der Nationalität ist im sogenannten Pressekodex für Journalisten geregelt. Diesen Kodex, herausgegeben vom Deutschen Presserat – ein eingetragener Verein – folgen Mainstreamjournalisten durch eine freiwillige Selbstverpflichtung. Darin heißt es, dass die Nationalität grundsätzlich in der Berichterstattung keine Rolle spielen darf – sondern nur, wenn sie relevant ist, um Hintergründe einer Tat zu verstehen. Die Nennung der Nationalität dürfe nicht „zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führen“, heißt es darin politisch oberkorrekt. Besonders laut fordert diese Nichtnennung des Migrationshintergrundes die staatlich gepuderten Flüchtlingsinitiativen, die herumjammern, das eine Nennung von Nationalitäten Vorurteile bestärke , Ängste schüre und den, an allen Ecken lauernden Fremdenhass fördere.

Eine AfD-Anfrage ergab:

In den sozialen Medien scheint jedoch darüber hinaus klar zu sein:

„Durch die 0815-Einbürgerungen ist die Staatsbürgerschaft nichtssagend. Ich bleibe lieber bei der Frage nach den Vornamen.“

„Jetzt kommt aber raus, was die Japaner hier so treiben!“

„Heisst also bisher gab es keinen Anlass dafür? Das kann doch alles nicht wahr sein? Nie wieder CDU!“

(SB)

 

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