Kriegt diese Linksregierung irgendwas mal auf die Reihe, was nicht verfassungswidrig ist? Wohl eher nicht.
Auch das neueste Projekt, die Wahlrechtsreform, die die kleineren Parteien benachteiligen sollte, wurde nun teilweise vom Bundesverfassungsgericht einkassiert. Die Richter haben zurecht die Streichung der Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz gehalten. Die Entscheidung wurde vorab ins Internet durchgestoßen. Also auch bei diesem hohen Gericht gibt es wohl „Schwachstellen“.
Die „Welt“ vermeldet: „Die Grundmandatsklausel ließ eine Partei bisher auch mit weniger als bundesweit fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewann. Nur dank dieser Klausel kam die Linke nach der Bundestagswahl 2021 in Fraktionsstärke in den Bundestag.
„Dass allerdings in Zukunft auch Kandidaten, die ihr Direktmandat gewinnen, teilweise nicht mehr in den Bundestag einziehen sollen, ist in meinen Augen kaum haltbar. Insofern bin ich gespannt, ob sich die Ampel hier ihre nächste Ohrfeige vom Bundesverfassungsgericht abholt.“
Auch in der Ampel gilt es als denkbar, dass das Gericht zumindest Teile des Gesetzes beanstandet. Besonders umstritten ist der Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel. Sie besagt, dass eine Partei auch unterhalb der 5-Prozent-Hürde in den Bundestag einziehen kann, sofern sie drei Direktmandate gewinnt. Linkspartei und CSU sehen den Wegfall der Klausel als existenzielle Bedrohung.
Direktmandate gehören zu einer ehrlichen Demokratie dazu, Landeslisten allerdings weniger. Hier wollten die ehemals Großen wohl versuchen, unter sich zu bleiben. (Mit Material von dts)