Das italienische Verfassungsgericht hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass eine angebliche „nicht-binäre“ Geschlechtsidentität rechtlich nicht anzuerkennen sei. Das Gericht wies darauf hin, dass das italienische Recht „das Prinzip der Übereinstimmung zwischen Name und Geschlecht festlegt“.
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet nicht über die Einführung eines dritten Geschlechts, diese Entscheidung müsse die Politik treffen, urteilen die Höchstrichter, sie ließen die Frage der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Regelung nicht zu.
Vor dem richtungsweisenden Urteil zog eine sogenannte Transperson – konkret handelte es sich um eine Frau, die glaubt, ein Mann zu sein und deshalb sich zum männlichen Geschlecht bekennen wollte – vor das Landgericht Bozen, um in ihrer Geburtsurkunde den Personenstand von „weiblich“ zu „divers“ ändern zu lassen.
Anders als im transgenderirren Deutschland urteilte das Gericht, dass dies nicht möglich sei. Die geistig gesunde Begründung: Die binäre Natur der menschlichen Sexualität von Mann und Frau präge die verschiedensten Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, so etwa das Familienrecht, Arbeitsrecht, den Sport und den Zivilstand. Eine rechtliche Anerkennung eines angeblichen dritten, nicht-binären Geschlechts würde daher das gesamte italienische Rechts- und Gesellschaftssystem in einer Weise stören, die mit den Befugnissen und Zuständigkeiten des Verfassungsgerichts oder eines jeden Richters unvereinbar ist.
Dieses Urteil des italienischen Verfassungsgerichts markiert einen bedeutenden Rückschlag für die Ideologen der Gender-Ideologie in Italien und stellt klar, dass ohne legislative Veränderungen keine rechtliche Anerkennung von nicht-binären Identitäten möglich ist.
Das Magazin Schwulissimo bejammert, dass nach Stand der Dinge es in Italien auch weiterhin keine Möglichkeit geben wird, ein drittes Geschlecht eintragen zu lassen – die rechtskonservative Regierung lehne jede Änderung in diesem Bereich strikt ab.
(SB)