Jubel (Symbolbild: shutterstock.com/Wayhome Studio)

Ein Grund mehr, arbeiten zu gehen: Nürnberger Gericht kippt Bezahlkarte

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Jubel in der Asylindustrie: Zwei Asylbewerberinnen haben in Bayern erfolgreich gegen die Bezahlkarte geklagt. Das Geld – spendiert vom Steuerzahler – soll nun wieder auf das Konto der Schutzbedürftigen überwiesen werden. 

In einer Eilentscheidungen hat das Nürnberger Sozialgericht angeordnet, zwei „Geflüchteten“ die Leistungen, auf welche die beiden Klägerinnen angeblich einen Anspruch haben, wieder auf das Konto zu überweisen. Die Pressesprecherin des Gerichts bestätigte, dass es entsprechende Beschlüsse gibt, für die mutmaßlich jeder halbwegs geistig gesunde Bürger kein Verständnis mehr haben wird.

Konkret hatte das Nürnberger Sozialgericht im Fall einer in Schwabach lebenden Asylbewerberin entschieden. Die Dame wohnt in einer, vom Steuerzahler finanzierten Rundumversorgung in einer Gemeinschaftsunterkunft und erhielt zur monatlich freien Verfügung 460 Euro auf ihr Konto transferiert. Ab Juli, so der mutmaßliche Megaschock für die Asylbewerberin, wurde sie darüber unterrichtet, dass der Geldsegen auf eine Bezahlkarte überwiesen werde und sie maximal 50 Euro Bargeld abheben dürfe. Die Frau legte beim Sozialgericht Widerspruch ein, heißt es dazu beim Spiegel, der seinen Lesern glauben machen will, dass die Asylantin selbstständig diesen Widerspruch auf den Weg brachte.

Das Gericht entschied nun, die Stadt Schwabach hätte einen Änderungsbescheid erlassen müssen und die Klägerin nicht per einfachem Schreiben über die Bezahlkarte informieren dürfen. In diesem Bescheid hätten die örtlichen Besonderheiten und die Lebenslage der Asylsuchenden berücksichtigt werden müssen. Das sei im vorliegenden Fall nicht ausreichend erfolgt. Das Gericht befand, dass die Klägerin werde „ohne Zweifel“ in der Möglichkeit eingeschränkt sei, die aus ihrer Sicht für ihr Existenzminimum nötigen Waren zu erwerben. Insbesondere, da Onlinekäufe nicht möglich seien und Überweisungen sowie Käufe auf Rechnung nur nach Genehmigung durch die Behörde. Auch im Fall der zweiten Klägerin entschied das Gericht ähnlich. Beide Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, können also angefochten werden. Die Gerichtssprecherin betonte, die Beschlüsse machten keine grundsätzlichen Aussagen über die Zulässigkeit der Bezahlkarte. Drei weitere Verfahren dieser Art seien noch anhängig, alle richteten sich gegen die Stadt Schwabach.

In den sozialen Medien fragt man sich indes, wie es eigentlich möglich ist, dass Asylbewerber sich Anwälte leisten können, wenn diese doch von einer „diskriminierenden“ Bezahlkarte abhängig sind und ob  die Anwaltsrechnung vom Jobcenter gezahlt wurde.

Eine Blick auf den Facebookauftritt von Rechtsanwalt Volker Gerloff könnte da mutmaßlich eine Antwort liefern. Aktuell freut sie der Anwalt, dass er sich im „Asylmagazin“ zum aktuellen „heißen Eisen“ im AsylbLG auslassen durfte. „Es stehen schwere und langwierige Kämpfe an. Nicht zuletzt die Justiz muss sich (auch) auf diesem Gebiet entscheiden: will sie Bollwerk für Grund- und Menschenrechte sein oder Katalysator für die Aushöhlung derselben“, so Gerloffs Statement, das wenig Spekulationen zulässt, welcher Seite er sich verpflichtet fühlt.

Nicht nur im Söder-Land tobt der ruinöse Massenmigrationswahnsinn. Auch in Hamburg verlangte ein Gericht in einem Beschluss vom 18. Juli Änderungen bei der Bezahlkarte. Dort hatte eine Familie mit Kind geklagt, die Frau ist schwanger. Die Familie lebt ebenfalls – rundumversorgt – in einer Erstaufnahmeeinrichtung, wo eine Grundversorgung abgedeckt ist, vor allem Kost und Logis. Sie erhielt zudem einen Bargeldbetrag von 110 Euro. Zu wenig, entschied das Sozialgericht und sprach im Eilverfahren rund 270 Euro zu.

Bürger, die jeden Tag zur Arbeit gehen, um diesen Asylwahnsinn zu bezahlen, stellen fest:

„Die kommen hier her, bekommen alles was sie brauchen (und mehr) und dann verklagen sie uns??? Wie wär’s mit Abschiebung, wenn sie so unzufrieden sind?“

„Clownshow. Komme in ein fremdes Land als Gast und klage gegen die Regeln des Hauses. Sowas geht auch nur in Deutschland.“

„Asylbewerberinnen dürfen gegen ein Land, welches ihnen Schutz und ein Auskommen ermöglicht, Klagen und dadurch noch zusätzliche Kosten verursachen? Ziemlich dreist und undankbar… ich wäre in solchen Fällen für eine umgehende Abschiebung!“

„Die Asylindustrie verdient wieder mal prächtig weil Politiker wieder mal voll versagen. Gibt es eigentlich noch ein Gesetz was irgendeinem Gerichtsurteil standhält. Als Arbeitnehmer wäre man längst seinen Job los.“

„Wie kann es sein, dass Asylanten gegen ihr Gastland klagen dürfen? Mal davon ab, dass sie hier temporären Schutz vor Gewalt geniessen und diesem Land eigentlich dankbar sein sollten.“

Als ob die klagen, es waren die Organisationen und ProAsyl die hier geklagt haben. Und soziale Richter geben der Klage statt und kippen das Gesetzt, weil sie Deutschland hassen. Es sind nicht die ersten Richter die gegen Deutschland entscheiden & unsere Steuergelder ins Ausland verteilen.“

usw. usw. usw.

(SB)

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