Nicht nur die linksradikale Bundesinnenministerin Faeser hat sich als Feindin der Presse-und Meinungsfreiheit entlarvt. Auch ihre Genossin, die Antidiskriminierungsbeauftragte dieser kaputten Regierung, glaubt die Pressefreiheit nach Gutdünken beschneiden zu dürfen.
Schon ihrer Benennung als Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung 2022 sorgte für breite Kritik. Die türkischstämmige Migrantenlobbyistin, ehemals Schreiberline beim Spiegel, betreibt seit Jahren eine „deutschlandhassende Identitätspolitik“ und bezeichnet Deutsche unter anderem als „Kartoffel“. Dies und mehr, warf der Ex-Bildchef und Leiter des Nachrichtenportals NIUS der untragbaren Ataman vor. Das mag unter anderem der Grund sein, warum Ataman geradezu eine Hetzjagd auf das Portal betreibt. Denn: Nun wurde aus gerichtlichen Unterlagen, die der Welt vorliegen, bekannt, dass Ataman höchstpersönlich den Auftrag für zwei Abmahnungen gegen das Nachrichtenportal „Nius“ erteilt hat. Darin hatte Ataman das Portal aufgefordert, Aussagen in einer Artikelüberschrift und einem Kommentar zu unterlassen.
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der die Muttergesellschaft des Portals „Nius“ vertritt, hatte nach eigenen Angaben beantragt, Auskunft über die Anzahl von Abmahnungen zu erlangen, die die Bundesrepublik Deutschland seit Amtsantritt der Ampel-Regierung an Journalisten verschickt hatte. Alle Ministerin hätten geantwortet, so Steinhöfel, nur die Opfer generierende Antidiskriminierungsstelle von Miss Ataman nicht“. Somit stellte Steinhöfel im Namen seiner Mandantin Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung , um die Informationen zu erlangen. „Wir sind überzeugt, dass ein gesetzlicher Anspruch auf die Herausgabe dieser Informationen besteht.“
Steinhöfel stellt weiter klar: „Wir haben Kenntnis erlangt, dass von offizieller Stelle nur zwei gerichtliche Verfahren gegen Journalisten eingeleitet wurden. Beide gegen meinen Mandanten. Eines davon aus dem Hause von Frau Ataman. Jetzt steht fest, dass sie persönlich das Vorgehen angeordnet hat.“
Die BRD, vertreten durch die selbstherrliche Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman war bereits in zwei Instanzen gegen das Portal Nius gerichtlich unterlegen. Steinhöfel stellt dazu fest, dass auch diese Information über die untragbare Ataman in ihren Wikipedia-Eintrag gehöre. Bislang werde jedoch genau das durch „Aktivisten“ mit Erfolg verhindert. „Das ist nicht nur unseriös, sondern zeigt beispielhaft, das Wikipedia keine seriöse Quelle ist“, so Steinhöfel.
Die BRD, vertreten durch die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman ist in zwei Instanzen gegen @niusde_ gerichtlich unterlegen. WELT, FAZ u.a. berichteten. Natürlich gehört das auch in ihren Wikipedia-Eintrag. Bislang wird dies durch „Aktivisten“ mit Erfolg verhindert. Das ist…
— Steinhoefel (@Steinhoefel) August 4, 2024
„Was ist das bloß für eine furchterregende Bundesregierung!“, fragt Julian Reichelt auf X.
(SB)