"Gerechtigkeit” vor deutschen Gerichten für die AfD? (Foto: Collage)

Kaputtes Land: Kinobesuche und Freigang für Killer-Somalier – keine Hafterleichterung für Sternekoch Schubeck

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Nach rund acht Stunden endete letzte Nacht die Flucht des somalischen Schwerverbrechers Mursal Mohamed Seid, nachdem es ihm am Donnerstagnachmittag gelungen war, beim begleiteten Ausgang aus der Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses im bayerischen Mainkofen zu fliehen. Doch die Fragen bleiben. Wie ist es möglich, dass ein krimineller migrantischer Schwerverbrecher von äußerster Brutalität überhaupt Freigang erhielt, um ein Kino zu besuchen – während etwa der Sternekoch Alfons Schubeck, der wegen Steuerhinterziehung einsitzt, Freigang demonstrativ verwehrt bekommt, obwohl er niemanden je verletzt geschweige denn ermordet  hat? Die Antwort ist so klar wie verstörend: Weil in Deutschland der latente Hass auf alte weiße Männer mit beachtlicher Lebensleistung unermesslich ist, während die linksgrün dominierende Blase vernarrt ist in möglichst kulturfremde, äußerlich und habituell genau entgegengesetzt sozialisierte Zuwanderer und diesen sogar barbarischste Exzesse am liebsten verzeihen würde. Georg Padzerski bringt es auf den Punkt:

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(Screenshot:Twitter)

Seid hatte 2022 seinen Mitbewohner in einem Obdachlosenheim mit 111 Messerstichen getötet und anschließend enthauptet, weil er in seinem Opfer zwei Dämonen verortet hatte, die er töten müsse. Dafür war er zu einem unbefristeten Psychiatrieaufenthalt verurteilt worden. Laut Polizei sei der Mann „äußerst gefährlich“. Aber offenbar nicht gefährlich nicht genug, als dass man ihm nicht einen Freigang mit Kinobesuch (!) bewilligt hätte. Gegen 23.30 Uhr wurde er im fünf Kilometer entfernten Plattling aufgespürt. Zwischen der Flucht und der Bekanntgabe, dass ein gemeingefährlicher Irrer sich auf freiem Fuß befindet, ließ die Polizei sich rund drei Stunden Zeit. Die Kritik konterte sie mit der Behauptung, die Fahndung sei „zeitgerecht sofort nach Bekanntwerden der Entweichung“ angelaufen. Die Öffentlichkeitsfahndung setze in der Regel einen richterlichen Beschluss voraus, und das sei „in der Regel abzuklären mit den zuständigen Stellen“. Dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung sei man „gerecht geworden, indem wir die Öffentlichkeit so schnell es ging informiert haben“, hieß es weiter.

Wegen bürokratischer Hindernisse wurde die Öffentlichkeit also fast drei Stunden über die ihr drohenden Gefahren im Unklaren gelassen. In dieser Zeit hätte der Flüchtige mühelos einen weiteren Mord begehen können. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann kündigte an, er werde „eine genaue Untersuchung veranlassen, wieso das Bezirkskrankenhaus überhaupt einen Kinobesuch dieses hochgefährlichen Mannes zugelassen hat“. Dieser Vorfall ist ein weiteres Dokument des alltäglichen Wahnsinns in diesem Land. Während die angeblichen Reichsbürger-Putschisten im Rentenalter in Einzelhaft gehalten werden, und  eben – wie bereits erwähnt – einem wegen Steuerhinterziehung inhaftierten Koch sämtliche Haftprivilegien, einschließlich Freigänge, gestrichen wurden, weil er auch im Verdacht steht, staatliche Corona-Hilfen missbraucht zu haben, darf ein als hochgefährlich eingestufter schizophrener Mörder einen Sommerausflug ins Kino machen, bei dem er dann auch sofort die Flucht ergreift. Dies ist keinem Menschen mehr vermittelbar und unterstreicht abermals, dass in diesem Staat die reine Idiotie regiert. (TPL)

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