"Compact”-Verleger Jürgen Elsässer (hier bei einer Demo in Leipzig) (Foto:Imago)

Elt: Compact-Verbot aufgehoben

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Jürgen Elsässer schreibt gerade auf X:

SIEG!!!!! Das Gericht hat das COMPACT-Verbot im Eilverfahren aufgehoben. Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen. Hauptsache dauert mind. zwei Jahre. BIS DAHIN KÖNNEN WIR WEITERMACHEN! – Steffi, Paul und ich machen gleich einen kleinen Aufsager, der hier auf X kommt!!

Und der renommierte Anwalt Joachim Steinöfel kommentiert das so:

Wie lange müssen wir jetzt noch auf den Rücktritt von Innenministerin Faeser warten?

Und weiter: Bundesverwaltungsgericht: „Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‚COMPACT-Magazin für Souveränität‘ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.“ bverwg.de/de/pm/2024/39

Ja, wie lange noch?

Riehle schreibt:

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung das Verbot des Magazins #Compact in weiten Teilen aufgehoben. Die Richter haben insbesondere erhebliche Zweifel, dass die vom Bundesinnenministerium vorgebrachten Beweise über eine rechtsextremistische, kämpferisch-aggressive Rhetorik der Publikation hinreichend sind, um diese in ihrer Gesamtheit höher zu würdigen als die Pressefreiheit.

Weitere Kommentare:

Näncy muß dulden, daß das Magazin zunächst weitererscheint. Dabei hat Näncy im Ergebnis viel Reklame für das Magazin gemacht, daß die meisten Bürger vor dem Verbotsverfahren sicher nicht kannten. Politisch hat Näncy genau das Gegenteil von dem erreicht, was sie beabsichtigt hatte.

Wenn ich Herr Elsässer wäre, würde ich alle Computer, die mir die räuberische Staatsmacht jetzt zurückgeben muss, als allererstes von Fachleuten durchforsten lassen, ob da nicht Lauschdinge von unserer lieben Polizei oder dem lieben Verfassungsschutz eingebaut wurden.

Niemals hätte ich 2020 geglaubt, dass ich 2024 täglich Steinhoefel lese. Ausgehend von Ihrer juristischen Einnordnung am Verbotstag ist dieses Urteil ein grosse Überraschung.

Rechtsanwalt Carsten Bennecke schreibt:

Peinliche und vorhersehbare Blamage für Innenministerin Nancy Faeser im dilettantisch geführten Verbotsverfahren gegen Compact: Verbot aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat das durch Innenministerin @NancyFaeser  ausgesprochene Vereinsverbot gegen #Compact mit der von fachkundigen Juristen vorhergesagten Begründung im Eilverfahren zunächst einmal aufgehoben:

Das ausgesprochene #Vereinsverbot sei unverhältnismäßig. Selbst wenn es durchaus Ansatzpunkte dafür gebe, dass Teile der Publikation rechtlich bedenklich seien, hätte man zunächst einmal auch zur Sicherstellung der Meinungs- und Pressefreiheit mildere Mittel wählen müssen, wie z.B. Mittel der Medienaufsicht. Nun ist diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur offensichtlich richtig, sondern sie wurde auch von fachkundigen Juristen, wie meinem Kanzleipartner @RA_Conrad , vorhergesehen und vorhergesagt.

Ich bin sicherlich kein Freund der Publikation aber es ist in unserem Rechtsstaat richtig und wichtig, dass ein Innenministerium eine in Teilen rechtlich durchaus kritikwürdige Publikation nicht mit dem Knüppel eines Totalverbots über Nacht gänzlich stilllegen kann. Da diese Entscheidung von fachkundigen Juristen vorhergesagt wurde, stellen sich nun sehr unangenehme Fragen an Frau #Faeser und deren Berater:

Entweder ließ sich Frau Faeser in dieser Sache äußerst schlecht beraten oder aber es war so, dass Frau Faeser trotz juristischer Bedenken ihrer Berater das Risiko eines wahrscheinlich rechtswidrigen Vereinsverbots eingegangen ist. Letzteres wäre ein handfester Skandal, da unsere Innenministerin dann persönlich eine ernste Gefahr für die Meinungs- und Pressefreiheit wäre. Es liegt nun an Frau Faeser, diese Fragen aufzuklären und an den Journalisten, diesen Fragen mit weiteren Recherchen nachzugehen.

Björn Höcke schreibt:

Eine politische Sensation – das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren das #Compact-Verbot bis zur Entscheidung im Hauptverfahren aufgehoben! Strenggenommen war das Compact-Magazin selbst nie verboten, auch wenn Nancy #Faeser das selbst in den Sozialen Netzwerken so verkauft hat, sondern nur die GmbH; tatsächlich wurden aber bereits auf Demonstrationen Teilnehmer belangt, die Hemden getragen haben, die das Compact-C zeigten. Es wurden also alle Register gezogen, wie das bei verbotenen Organisationen (und deren Kennzeichen) möglich ist. Letztlich ging es Nancy Faeser auch um nichts anderes: Durch den Umweg über das Vereinsweg wollte sie die Pressefreiheit einschränken — und das ist verfassungswidrig. Offenbar sieht das auch das Bundesverwaltungsgericht so. Denn ohne Aussicht auf Erfolg im Hauptverfahren hätte kein Richter die Verbotsverfügung aufgehoben.

Für Nancy Faeser ist das eine politische Katastrophe: Wenn ihre Maßnahmen vom Gericht als Verfassungsbruch eingestuft werden, dürfte die Antifa-Ministerin nicht mehr zu halten sein!

Und die offizielle Meldung:

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Sofortvollzug des Verbots des Compact-Magazins teilweise ausgesetzt. Dem Antrag der Compact-Magazin GmbH, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums wiederherzustellen, habe man „mit bestimmten Maßgaben“ stattgegeben, teilten die Leipziger Richter am Mittwoch mit.

Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Verbotsverfügung hätten sich die Erfolgsaussichten der Klage der Antragstellerin als offen erwiesen, hieß es zur Begründung. Demnach bestünden keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin. Alles spreche auch dafür, dass die Verbotsverfügung „formell rechtmäßig“ sei, so das Gericht. Ob die Vereinigung aber den Verbotsgrund des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung erfülle, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden.

Das Gericht räumte ein, dass einzelne Ausführungen in den von Compact verbreiteten Print- und Online-Publikationen Anhaltspunkte insbesondere für eine „Verletzung der Menschenwürde“ erkennen ließen und auch Überwiegendes darauf hindeute, dass die Antragstellerin der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine „kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen“ einnehme.

Zweifel bestünden jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des „Compact-Magazins für Souveränität“ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend seien, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt sei. Denn als mögliche mildere Mittel seien presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen.

Bei der Abwägung im Eilverfahren überwiege das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung, so das Bundesverwaltungsgericht weiter. Da die Vollziehung des Vereinsverbots zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots führe, das den Schwerpunkt der Tätigkeit des Magazins ausmache, komme dem Interesse an der aufschiebenden Wirkung der Klage im Hinblick auf die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit ein „besonderes Gewicht“ zu.

Dem Anliegen der Antragsgegnerin, die Fortsetzung der Tätigkeiten der Vereinigung auf Dauer zu unterbinden, könne in ausreichendem Maße durch mehrere Maßgaben Rechnung getragen werden, hieß es weiter. Diese dienten vor allem der weiteren Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel für das anhängige Hauptsacheverfahren (BVerwG 6 VR 1.24). (Quelle: dts)

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Hauptstadtfraktion, Ronald Gläser, kommentiert den Eilbeschluss des Bundes-Verwaltungsgerichts zu Gunsten des Magazins „Compact“:

„Der Beschluss des Gerichts ist ein Sieg für Pressefreiheit und Meinungsfreiheit in Deutschland. Dass das Gericht feststellte, es sei unklar ob die gegen Compact erhobenen Vorwürfe für ein Verbot ausreichend seien, zeigt, auf welch tönernen Füßen Nancy Faesers brutaler Schlag gegen die Pressefreiheit steht.

Dass das Gericht weiterhin feststellt, durch die von Faeser verfügte sofortige Einstellung des Magazins seien die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit stark beeinträchtigt, zeigt das Ausmaß, in dem die Verfassungsministerin gegen die Verfassung verstoßen hat. Nach dieser gerichtlichen Klatsche ist Faeser als Innenministerin nicht mehr tragbar. Sie muss umgehend zurücktreten.“

 

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