Ferda Ataman (Bild: IMAGO / Metodi Popow)
Ferda Ataman (Bild: IMAGO / Metodi Popow)

Ferda Ataman verliert erneut vor Gericht – Die Kosten trägt der Steuerzahler

73c32bee4e5841a4a2ee64d4a96d2693

Erneut hat die hoch umstrittene Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, vor Gericht verloren. Dieses Mal, weil sie sich weigerte, dem Presseanfragen des Portals „Nius“ zu beantworten.

„Frau Ataman kann in ihren Verfahren gegen die freie Presse mittlerweile auf eine beeindruckende Bilanz zurückblicken. Drei Verfahren, drei Niederlagen“, so der Medienanwalt Joachim Steinhöfel gegenüber der WELT, der das Portal Nius vor Gericht vertreten hat. Steinhöfel weiter; „Frau Ataman kann in ihren Verfahren mittlerweile auf eine beeindruckende Bilanz zurückblicken. 3 Verfahren, 3 Niederlagen. Beim LG Hamburg hat sie jetzt die Chance, mit ihrer Kollegin Svenja Schulze gleichzuziehen, die viermal gegen Nius unterlegen ist.“

Die von der hoch umstrittenen Migrantenlobbyistin Ferda Ataman geleiteten Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hatte sich geweigert, Presseanfragen der vom ehemaligen „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt geleiteten Online-Portals „Nius“ zu beantworten.

In der Vergangenheit gab es wiederholt Konflikte zwischen dem „Nius“ und die ADS, insbesondere nach einem Vorfall im Mai, bei dem „Nius“ über eine Transperson und die ADS veröffentlichte. Der Fall betraf eine sogenannte Transperson, biologisch männlich, die sich bei der ADS beschwerte, nachdem sie von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen worden war. Sowohl das Berliner Landgericht als auch das Kammergericht wiesen die Anträge der ADS ab, da die Äußerungen von „Nius“ unter die Meinungsfreiheit fielen.

„Nius“ erstellte einen Fragenkatalog an die ADS, um herauszufinden, wer in Atamans Haus die Entscheidung getroffen hatte, zwei Abmahnungen gegen das Portal zu veranlassen. Darüber hinaus wollte „Nius“ wissen, ob und in welchen Fällen die ADS zwischen Januar 2022 und Mai 2024 rechtliche Schritte gegen journalistische Publikationen unternommen hatte.

Da die ADS auf diese Anfragen nicht reagierte, stellte „Nius“ einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, und der Fall wurde vor das Berliner Verwaltungsgericht gebracht (Aktenzeichen: VG 27 L 200/24). Der Anwalt der ADS argumentierte, dass Ataman als Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung nicht der presserechtlichen Auskunftspflicht unterliege. Diese Pflicht, die im Presserecht verankert ist, soll sicherstellen, dass Medien auf Anfrage Informationen von öffentlichen Stellen erhalten können. In einem neunseitigen Schreiben, das der WELT vorliegt, räumte der von der ADS beauftragte Anwalt ein, dass Ataman persönlich die Aufträge erteilt hatte, gegen „Nius“ vorzugehen.

Eine offene Frage blieb jedoch: Wer trägt die Kosten der Verfahren?  Am 12. August entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die Kosten der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, auferlegt werden.

Am selben Tag entschied das Verwaltungsgericht auch in einem weiteren Fall, in dem es um verweigerte Antworten der ADS auf Presseanfragen von „Nius“ ging. Und auch in diesem Fall wurden Atamans ADS die Verfahrenskosten auferlegt. Im Klartext: Der Steuerzahler trägt bis jetzt im benannten Fall Kosten von insgesamt 10.000 Euro. So hoch wurde der Streitwert angesetzt.

(SB)

image_printGerne ausdrucken
[hyvor-talk-comments]

Themen