Schnappatmung; Bild: Shutterstock
Linke Schnappatmung: "Hass" und "Hetze" der Andersdenken ´ sind natürlich ungleich schlimmer als Gruppenvergewaltigung oder Messergewalt... (Bild: Shutterstock)

Verbrecher in Deutschland können jubeln: Alle polizeilichen Kapazitäten gehen drauf im Kampf gegen “Hassrede”

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Dass im deutschen Linkstaat nicht einmal mehr die Strafverfolgungsbehörden noch wissen, was eigentlich strafbar ist, zeigen zwei Stellungsnahmen vom Mittwoch. Die Bremer Polizei kündigte nun die Einführung eines neuen Portals an, dass es Bürgern erlaube, Hasskommentaren direkt zu melden. Dies sei „ein weiterer Schritt im Kampf gegen Hate-Speech im Internet“. Auf die Frage eines Twitter-Nutzers, wie mit der Parole „Ganz Bremen hasst die AfD“ auf einer Anti-Rechts-Demo umgegangen werde, lautete die Antwort: „Gar nicht, denn eine Person oder Organisation zu hassen, ist nicht strafbar.“

Die Absurdität dieser Aussage im Rahmen der Ankündigung der besseren Bekämpfung von Hassrede, war den Ordnungshütern in der linken Hochburg offensichtlich nicht bewusst, wodurch sich abermals die Schizophrenie dieses Staates zeigt, der einen Großteil seiner Ressourcen für die Bekämpfung von „Hass“ verwendet, zugleich aber ausrichten lässt, dass es nicht strafbar sei, Personen oder Organisationen zu hassen und dies auch in aller Öffentlichkeit kundzutun. Interessant wäre die Antwort auf die Frage nach den Konsequenzen gewesen, wenn auf einer Demo etwa „Ganz Bremen hasst die Grünen“ zu hören wäre.

Meldestellen und Etablierung von Parallelrecht

Auch die Polizei Mittelfranken verkündete am Mittwoch die Einrichtung einer neuen Meldestelle für „Hasskommentare“ im Internet. Was darunter zu verstehen ist, wurde natürlich nicht erläutert, weil das auch gar nicht rechtlich einwandfrei möglich ist. Der Rechtsanwalt Markus Haintz wies darauf hin, dass Hasskommentare, „was immer das auch genau sein soll“, nicht automatisch strafbar seien. Die erbetene Definition von „Hasskommentar“, blieb dann auch folgerichtig aus. Haintz erinnerte auch daran, dass das Wort im Strafgesetzbuch ganze dreimal vorkomme, und zwar nur im § 130 (Volksverhetzung). Außerdem sei Hass ist nicht per se strafbar.

Hier zeigt sich erneut, die ganze Lächerlichkeit dieser „Hassgesetze“, die ein diffuses Neben- und Parallelrecht zum eigentlichen Recht etablieren, sich selbst aber gar nicht hinreichend bestimmen können, um die Voraussetzungen für ein wirkliches Gesetz zu erfüllen. Das Ganze ist eine völlig willkürliche Farce, die das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränkt und es dem Staat erlaubt, selektiv Äußerungen zu verfolgen, die gerade als „Hass“ eingestuft werden. Schon allein deshalb muss dieser Verhöhnung des Rechtstaates endlich Einhalt geboten werden. (TPL)

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