Grüne (Bild: shutterstock.com/penofoto)

AfD schaltet Bundestag ein: Verstoß gegen Parteiengesetz – linker Verein „Campact“ unterstützt Grüne

Bei der Thüringer Landtagwahl stehen die Chancen für die Grünen gut, aus dem Landtag zu fliegen. Mit viel Geld will der ultralinke Verein „Campact“ das verhindern und unterstützt die grünen Genossen. Die AfD stellt hier einen  Verstoß gegen das Parteiengesetz fest und schaltet den Bundestag ein.

Die Grünen haben eine Spende in sechsstelliger Höhe erhalten. Spender ist der Verein Campact e.V. – eine ultralinke Lobbyorganisation, die seit Jahren im Kampf speziell gegen die AfD parteipolitisch eindeutig positioniert und aktiv ist. Die AfD hat nun den Bundestag aufgefordert, die Spenden des Vereins „Campact“ an die Grünen zu überprüfen.

Ein Bericht hat ergeben, dass eine Firma in den letzten Jahren mehr als zwei Millionen Euro an Steuermitteln aus dem Bundeshaushalt erhalten hat, die vom grün-geführten Familienministerium zur Verfügung gestellt wurden. Ein erheblicher Teil dieser Mittel stammt aus dem Förderprogramm „Demokratie leben“, das von der grünen Ministerin Lisa Paus, der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, verwaltet wird.

Der Hauptgesellschafter dieser Firma, „Campact“, hat kürzlich zu einer strategischen Zweitstimmenabgabe für die Grünen bei der bevorstehenden Landtagswahl in Thüringen aufgerufen. Zudem plant „Campact“, bis zu einer Million Euro in eine Kampagne gegen die AfD zu investieren. Auffällig ist hierbei die erhebliche Diskrepanz zwischen der angekündigten Summe und den auf der Webseite des Bundestages veröffentlichten Angaben. Dort sind lediglich etwa 160.000 Euro an die Grünen und rund 65.000 Euro an die Linken verzeichnet.

Die AfD kritisiert, dass die Grünen ein komplexes Netzwerk aus staatlichen Fördergeldern, Vorfeld-Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen GmbHs nutzen, um sich einen ungerechtfertigten Vorteil im politischen Wettbewerb zu verschaffen. Dabei werde eine Gesetzeslücke im Parteiengesetz ausgenutzt. Die AfD fordert daher ein Verbot, das staatlich geförderte Vereinen untersagt, auf direktem oder indirektem Weg an politische Parteien zu spenden.

Zudem wird bemängelt, dass „Campact“ als Sammelstelle für Spenden unbekannter Dritter agiert, ohne dass die tatsächlichen Spender öffentlich bekannt werden. Dies könnte einen Verstoß gegen das Parteiengesetz darstellen, was Sanktionen in Höhe des Dreifachen des entsprechenden Betrags nach sich ziehen könnte. Die AfD hat deshalb die Bundestagsverwaltung aufgefordert, den Sachverhalt zeitnah zu prüfen. Es besteht der Verdacht, dass Steuergelder aus grünen Ministerien über intransparente Kanäle als Spenden an die Grünen weitergeleitet werden. Die AfD betont die Notwendigkeit, diesen Verdacht entweder zu entkräften oder, falls bestätigt, entsprechend zu sanktionieren, und verweist auf strenge Sanktionen in der Vergangenheit bei Verdachtsmomenten gegen die AfD. Daher sei eine gründliche Untersuchung des möglichen Missbrauchs von Steuergeldern zu parteipolitischen Zwecken erforderlich.

(SB)

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