Gute Heimreise (Bild: shutterstock.com/Miguel Lagoa)

„Experten“ stellen fest: Asyl-Afghanen dürfen in der Heimat urlauben

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Abertausende Afghanen sind nach Deutschland geflohen. Jedoch machen genau diese Asyl-Afghanen, in Land der Steinzeit-Islam-Taliban Urlaub. Experten befinden: Nach deutschem Gesetz dürfen die Afghanen sehr wohl in die Heimat reisen.

Abertausende afghanische Geflüchtete, die vor den Taliban durch Annalena Baerbock nach Deutschland fliehen konnten und hier in diesem Land nun die größte afghanische Diaspora stellen, reisen offenbar zum Urlauben wieder in ihre Heimat. Dies sorgt für Empörung, unter anderem beim FDP-Migrationsbeauftragten der Bundesregierung, Joachim Stamp, der betont, Deutschland solle „weltoffen, aber nicht blöd“ sein.

Nach deutschem Recht sind solche Reisen für sogenannte Schutzsuchende jedoch weitgehend legal. Das wiederum stellt Fachanwalt für Migrationsrecht, Philipp Pruy, fest. Es würden keine rechtlichen Konsequenzen nach der Rückkehr drohen, solange die Person nicht den Flüchtlingsstatus besitzt, der auf individueller Verfolgung basiert. In diesem Fall würde ein Widerrufsverfahren eingeleitet. Auch laufende Asylverfahren können durch solche Reisen beendet werden, und Personen mit Duldungsstatus verlieren diesen.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz bestätigt seinen Kollegen und benannten Umstand, dass Schutzstatusinhaber laut deutschem Recht in ihre Heimat reisen dürfen, was wiederum laut FDP-Politiker Stamp ein Anzeichen für Verblödung sein könnte. Trotzdem könnten solche Reisen die Behörden dazu veranlassen, die Schutzwürdigkeit zu überprüfen, insbesondere wenn enge soziale Netzwerke im Heimatland bestehen, heißt es dazu weiter.

Pruy betont jedoch, dass die Gründe für solche Reisen oft nachvollziehbar sind, wie etwa die schwere Erkrankung eines Elternteils, eine Beerdigung oder die Beschaffung wichtiger Dokumente. Erholungsurlaube seien selten, teilt uns der Migrationsrechtler mit.

Die AfD stellt in einem Facebookbeitrag fest: „Afghanen nutzen massenhaft Pass-Trick: Wer Heimaturlaub macht, ist kein „Flüchtling“!

Die Absurdität der Situation ist kaum mit Worten zu beschreiben: Während die Bundesregierung weiterhin keine Migranten nach Afghanistan abschieben will, organisieren Hamburger Reisebüros massenhaft Heimatreisen angeblicher „Flüchtlinge“ nach Afghanistan. Laut Betreibern von Reisebüros reisen allein über Hamburg Hunderte Afghanen in ihr Heimatland. Um das Verbot des Heimaturlaubs zu umgehen, nutzen sie mithilfe von iranischen Behörden einen plumpen Trick: Sogenannte „Double Entry Visa“ ermöglichen einen Zwischenstopp im Iran – dieser ist nämlich erlaubt. Den deutschen Behörden wird dann nicht etwa Afghanistan als endgültiges Reiseziel präsentiert, sondern es wird beispielsweise folgende Route angegeben: Hamburg, Teheran, Kabul, Teheran, Hamburg.
Mit einem zweiten Trick wird der sogenannte Blaue Pass zweckentfremdet. Diesen Pass bekommen anerkannte Asylberechtigte und „Flüchtlinge“ als Ersatz für den Reisepass ihres Herkunftslands ausgestellt. In den Pässen steht eigentlich, dass die Besitzer nicht das Recht haben, in ihr Heimatland zu reisen. Um die deutschen Behörden zu täuschen, werden die Visa jedoch nicht in die Pässe geklebt, sondern lediglich als loses Blatt hineingelegt. Die Stempel der Grenzbehörden werden somit nicht in die blauen Reisepässe gestempelt, sondern nur auf das lose Blatt Papier, das vor der Rückreise entsorgt wird.
Die Reaktion von Innenministerin Faeser (SPD) auf die Enthüllungen fällt erwartbar aus – sie ist gleichgültig wie immer. Das verwundert nicht, denn auch nach der Vergewaltigung einer 14-Jährigen durch einen Afghanen in Illerkirchberg wollte Faeser partout nicht in das Land abschieben. Faesers Politik ist ein Hohn für die Menschen in Deutschland, die sich oftmals selbst keinen Urlaub leisten können und zugleich mit ihrem Steuergeld für diesen massenhaften ausländischen Sozialmissbrauch zahlen müssen. Die AfD wird diese Zustände nicht dulden und dafür sorgen, dass derartige Migranten nach ihrer Heimatreise auf den Rückflug nach Deutschland verzichten müssen. Denn wer Urlaub in seinem Heimatland macht, der ist kein „Flüchtling“!“


(SB)

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