„Experten“ stellen fest: Asyl-Afghanen dürfen in der Heimat urlauben
Abertausende Afghanen sind nach Deutschland geflohen. Jedoch machen genau diese Asyl-Afghanen, in Land der Steinzeit-Islam-Taliban Urlaub. Experten befinden: Nach deutschem Gesetz dürfen die Afghanen sehr wohl in die Heimat reisen.
Abertausende afghanische Geflüchtete, die vor den Taliban durch Annalena Baerbock nach Deutschland fliehen konnten und hier in diesem Land nun die größte afghanische Diaspora stellen, reisen offenbar zum Urlauben wieder in ihre Heimat. Dies sorgt für Empörung, unter anderem beim FDP-Migrationsbeauftragten der Bundesregierung, Joachim Stamp, der betont, Deutschland solle „weltoffen, aber nicht blöd“ sein.
Nach deutschem Recht sind solche Reisen für sogenannte Schutzsuchende jedoch weitgehend legal. Das wiederum stellt Fachanwalt für Migrationsrecht, Philipp Pruy, fest. Es würden keine rechtlichen Konsequenzen nach der Rückkehr drohen, solange die Person nicht den Flüchtlingsstatus besitzt, der auf individueller Verfolgung basiert. In diesem Fall würde ein Widerrufsverfahren eingeleitet. Auch laufende Asylverfahren können durch solche Reisen beendet werden, und Personen mit Duldungsstatus verlieren diesen.
Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz bestätigt seinen Kollegen und benannten Umstand, dass Schutzstatusinhaber laut deutschem Recht in ihre Heimat reisen dürfen, was wiederum laut FDP-Politiker Stamp ein Anzeichen für Verblödung sein könnte. Trotzdem könnten solche Reisen die Behörden dazu veranlassen, die Schutzwürdigkeit zu überprüfen, insbesondere wenn enge soziale Netzwerke im Heimatland bestehen, heißt es dazu weiter.
Pruy betont jedoch, dass die Gründe für solche Reisen oft nachvollziehbar sind, wie etwa die schwere Erkrankung eines Elternteils, eine Beerdigung oder die Beschaffung wichtiger Dokumente. Erholungsurlaube seien selten, teilt uns der Migrationsrechtler mit.
Die AfD stellt in einem Facebookbeitrag fest: „Afghanen nutzen massenhaft Pass-Trick: Wer Heimaturlaub macht, ist kein „Flüchtling“!
(SB)