Letzte Woche erreichte das linksextreme Portal „Correctiv“ eine neue Dimension der Lächerlichkeit, als es dem Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel in gut anderthalb Stunden drei Abmahnungen schickte, eine davon, weil er in seinem Buch „Die digitale Bevormundung“ irrtümlich die Stadt Bottrop als Geburtsort der Frau von „Correctiv“-Geschäftsführer David Schraven angeben hatte. Letztlich geht es Schraven darum, dass Steinhöfels Buch vom Markt verschwindet. Dies könnte nun jedoch zum Bumerang für „Correctiv“ werden: Denn anstatt klein beizugeben, will Steinhöfel nun die mehr als fragwürdige Gemeinnützigkeit den Medienkonzerns unter die Lupe nehmen. Das Unternehmen ist in mindestens zwei Gesellschaften aufgeteilt, nämlich in eine gewerbliche Tochtergesellschaft (UG) und eine gemeinnützige GmbH. Aus dem Handelsregister geht hervor, dass die UG unter anderem digitale und gedruckte Medien vertreibt und Veranstaltungen organisiert. „Sie führt die ‚Faktenchecks‘ durch und wird dafür von Firmen wie Facebook bezahlt“, so Steinhöfel. „Die Muttergesellschaft verpasse den Opfern der ‚Checks‘ dann „den Stempel der Stigmatisierung“.
Allerdings ist das Ehepaar Schraven seit 2020 auch Geschäftsführer einer Gesellschaft namens „Marktviertel Cafe UG“ in Bottrop, deren Zweck laut Satzung unter anderem die „Organisation und Durchführung von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere Bewirtschaftung, Vermietung, Neu- und Umbau, Erwerb und Verkauf von Immobilien sowie Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien“ ist. In seinem Buch kommentiert Steinhöfel ironisch, neben den Faktenchecks, würden zählten nun also „Kaffee ausschenken und mit Immobiliendeals weitere Sympathiepunkte sammeln“ zu den Aufgaben der „gebürtigen Bottroper“ zählen. Gegen diese Aussagen richten sich zwei der drei Abmahnungen.
Negative Feststellungsklagen erhoben
Steinhöfel kritisiert in seinem Buch auch, dass die steuerbegünstigte „CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“ ihrer gewerblich tätigen Tochtergesellschaft „CORRECTIV – Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG“ satzungswidrig sechsstellige Darlehen gewähre. Deshalb könne „Correctiv“ wegen zu hoher Gewinnrücklagen die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Überdies unterliege die gewerbliche Tochtergesellschaft (UG) weder dem Gemeinnützigkeitsrecht noch dem Redaktionsstatut, weshalb es möglich sei, Schravens Gehalt als Geschäftsführer der gemeinnützigen Gesellschaft (gGmbH) „beliebig aufzustocken“. Schraven sei nämlich „gleichzeitig Geschäftsführer der UG. Und solange die UG keine Gewinne macht und überwiegend freie Mitarbeiter beschäftigt, vor allem Studenten und Jungakademiker, die gern auch meinen, über Professorenstreitigkeiten sachkundig befinden zu können, wird sie ihre Umsätze unabhängig von deren Höhe niemals offenlegen müssen“, so Steinhöfel weiter. Schraven und die „Correctiv“ UG verlangen, dass die Aussagen zur Aufstockung des Gehaltes und Schravens Rolle als Geschäftsführer der GmbH und der Absatz über „Studenten und Jungakademiker“ aus dem Buch entfernt werden.
Stattdessen hat Steinhöfel jedoch negative Feststellungsklagen gegen „Correctiv“ und David Schraven erhoben. „Das mit Millionen an Steuergeldern ausgestattete, ‚gemeinwohlorientierte Medienhaus‘ will mein Buch vom Markt schießen, das dessen dubiose und rechtswidrige Praktiken dokumentiert. Aber dieser Schuss geht wohl nach hinten los“, erklärte er gegenüber „Welt“. Zudem kündigte er an sich „aus Dank die Frage der Gemeinnützigkeit etwas näher“ anzusehen. Man kann ihm dabei nur viel Erfolg wünschen. Denn „Correctiv“ ist nicht gemeinnützig, sondern gemeingefährlich. Es ist nichts anderes als ein linksradikales Hetzorgan im Dienste der Regierung und diverser Lobbys, ohne jegliche journalistische Substanz. Wenn Steinhöfel ihm durch den Entzug der Gemeinnützigkeit einen neuerlichen Schlag versetzen könnte, hätte er der Meinungsfreiheit einen weiteren großen Dienst erwiesen. (TPL)