Heute mittag verurteilte das Leipziger Amtsgericht die „Ballermann-Sängerin“ Melanie Müller wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ zu einer ungeheuerlihen Geldstrafe von 80.000 Euro, weil sie bei einem Auftritt auf einer Party der Hooligan-Truppe „Rowdys Eastside“ im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt hatte. Richter Lucas Findeisen, ein wahrer Systemjurist im Sinne des neudeutschen Gesinnungsstaates, ging mit seinem Urteil massiv über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die lediglich eine Gesamtstrafe von 5.700 Euro gefordert hatte. Findeisen begründete dies auch damit, dass Müller neben dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation auch Beihilfe geleistet habe, diese zu verwenden. Besonders mit „Zicke Zacke-Rufen“ habe sie die Menge bei ihrem Auftritt noch zusätzlich angeheizt. Zudem hätte man das Konzert auch abbrechen können, meinte er. Dass Müller sich von der Geste distanziert hatte, beeindruckte ihn nicht.
Dieses in Anbetracht der Gesamtumstände lächerlich unverhältnismäßige Strafmaß zeigt wieder einmal die unglaublichen Doppelstandards, die in diesem Land gelten. Erst vor wenigen Tagen marschierten wieder einmal hunderte Hamas-Fans durch Berlin und feierten die Terrorbande. Teilnehmer zeigten dabei ganz selbstverständlich den Hitlergruß vor laufender Kamera. Dies ist wahrlich kein Einzelfall. Die Verwendung von Nazi-Symbolik gehört bei radikalen Muslimen quasi zum guten Ton. Festnahmen oder gar Strafen deswegen gab gibt es deshalb gewohnheitsmäßig natürlich nicht.
Wenn zwei dasselbe tun…
Doch nicht nur die verhätschelten muslimischen Lieblinge des Linksstaates, sondern auch dessen Politiker erhalten für die Geste Strafrabatt und Gerichtsbonus, wenn sie der richtigen Partei angehören: Anfang des Jahres zeigte die Berliner Grünen-Politikerin Jutta Boden ebenfalls in vollem Bewusstsein und mit Vorsatz den Hitlergruß, als sie bei einer Verkehrskontrolle mit 1,3 Promille erwischt wurde. Darauf legte sie zwar zerknirscht ihr Mandat nieder; eine auch nur annähernd vergleichbare Strafsanktion geschweige denn eine (schon gar nicht hohe fünfstellige) Geldstrafe bekam sie natürlich ebenfalls nicht.
Während also eine intellektuell eher unbedarfte Sängerin und ehemalige RTL-„Dschungel-Queen“, der man unterstellen darf, dass ihr die historischen Hintergründe des Hitlergrußes bestenfalls schemenhaft bewusst sind und die garantiert keine politischen Absichten verfolgt, drakonisch bestraft wird, kommen eine Grünen-Politikerin und vor allem muslimische Migranten, die die Geste mit voller Absicht und im Wissen um ihre Bedeutung verwenden, um ihre Sympathie für den Holocaust zu zeigen, völlig straffrei davon. Für die gleiche Straftat werden die einen schwer, die anderen gar nicht bestraft. Wie überall gelten Linke und Muslime faktisch als unantastbar, während normale Deutsche, die über keine Merkmale verfügen, die sie sakrosankt machen, „die volle Härte des Rechtstaates“ zu spüren bekommen. Im Grunde markiert ein solches Willkürrecht, das niemandem mehr vermittelbar ist, die Auflösung der staatlichen Ordnung, weil der Rechtsstaat sich zur Farce macht. (TPL)