Bleibt zum Glück (noch) verboten: Verschleiert hinterm Steuer (Foto:Imago)

Richtig so: Gericht verbietet Gesichtsschleier hinterm Steuer

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Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat den Anmaßungen des Islam, seine Bräuche ohne jede Rücksicht einzufordern, einen seltenen Riegel vorgeschoben – zumindest im Straßenverkehr. Eine Muslimin aus der Pfalz hatte sich durch sämtliche Instanzen geklagt, weil sie darauf besteht, beim Autofahren ihren Gesichtsschleier zu tragen. Deswegen hatte sie den Landesbetrieb Mobilität verklagt, weil dieser ihren entsprechenden Antrag abgelehnt hatte. Die Klägerin argumentierte, dass es ihre religiöse Pflicht sei, einen Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit zu tragen.

Dieser verhülle nicht nur die Haare sowie Hals-, Schulter und Brustbereich, sondern auch das Gesicht mit Ausnahme der Augenpartie. Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte bereits im Juli letzten Jahres entschieden, dass niemand das Gesicht verhüllen dürfe, der ein Auto fahre.
Das OVG Koblenz bestätigte dieses Urteil nun und befand, der Eingriff in die Religionsfreiheit der Frau sei nur geringfügig, da sie auf das Autofahren verzichten und beispielsweise mit der Bahn oder mit einem Roller oder Motorrad fahren könne.

Sturheit der muslimischen Klägerin

Die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer wiege schwerer, da bei einem Verstoß im Straßenverkehr klar sein müsse, wer das Auto fährt. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Frau mit Gesichtsschleier sich beim Autofahren nicht mehr gut umschauen könne. Eine Berufung ließ das Gericht nicht zu. Zumindest im Straßenverkehr also wird mit dem Urteil nun einmal eine Grenze für den Anspruch von Muslimen gezogen, ihre archaischen Forderungen in jedem einzelnen Lebensbereich durchzusetzen.

Die Sturheit der Klägerin ist typisch für diese Ansicht, ihr stünde es zu, sich und vor allem andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen, nur um sich selbst beim Autofahren komplett zu verschleiern. Es wäre nicht nur wünschenswert, sondern für das Überleben der hiesigen Kultur elementar, wenn andere Gerichte und vor allem der Gesetzgeber sicherstellen würden, dass der islamische Machtanspruch noch weitaus stärker eingeschränkt wird. Das Problem dürfte sich allerdings dadurch lösen, dass in diesem Fall, im künftigen Kalifat Deutschland, Frauen dann vermutlich gar nicht mehr Autofahren dürfen. (TPL)

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