Die FDP-Europaabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat bei ihrem einträglichen Nebengeschäft, unschuldige Bürger, von deren Geld sie ausschließlich lebt, mit Abmahnungen und Geldforderungen zu überziehen, weil sie sie angeblich beleidigt haben, wieder einmal Richter gefunden, die sie unterstützen. Das Verfahren gegen einen Rentner aus Kempten, den Strack-Zimmermann für die Aussage: „Ich muss mich ernsthaft fragen: wie psychisch krank ist diese Frau?“, vor Gericht gezerrt hatte, wurde zwar eingestellt – allerdings gegen eine schikanöse Zahlung von 800 Euro. Die durchaus berechtigte Frage des Mannes hatte sich auf einen Tweet bezogen, in dem Strack-Zimmermann nach der Sprengung des Kachowka-Stausees in der Ukraine im Sommer 2023 behauptet hatte: „Dieses Regime will niemals verhandeln. Mit Putins Russland wird es keinen Frieden geben.”
Die Staatsanwaltschaft bewertete die Frage nach dem psychischen Zustand Strack-Zimmermanns als strafbar und hatte Zeit und Ressourcen übrig, um kriminalpolizeiliche Ermittlungen einzuleiten, die den 68-jährigen „Übeltäter“ dann auch tatsächlich ausfindig machten. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl über 30 Tagessätze wegen Beleidigung erlassen, gegen den er Einspruch einlegte. Am vergangenen Mittwoch fand die Verhandlung vor dem Amtsgericht Kempten statt. Während die Verteidigung argumentierte, dass es sich um eine zulässige Meinungsäußerung im Rahmen eines politischen Diskurses handelte, die durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sei, behauptete die Staatsanwaltschaft, es handele sich um Schmähkritik. Und das, obwohl es sich nun eine als Frage formulierte persönliche Aussage handelte.
Völlig harmlose Polemik
Im Laufe der Verhandlung kam unter anderem zur Sprache, dass Juristen das Internet gezielt nach Beleidigungen durchforsten, um diese zivilrechtlich zu verfolgen.
Das hielt die Richterin jedoch nicht davon ab, die Strafzahlung von 800 Euro an den Hospizverein Kempten-Oberallgäu e.V. vorzuschlagen, dem beide Parteien schließlich zustimmten. Anstatt diese Farce mit einem Freispruch zu beenden, was das einzig angemessene Urteil für diese völlig harmlose Polemik gewesen wäre, die voll und ganz von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, muss ein Rentner nun also 800 Euro bezahlen.
Den Geisteszustand von Politikern zu hinterfragen, gehört seit eh und je zur Satire und zur demokratischen Auseinandersetzung. In der Frage des Rentners wurde kein einziges Schimpfwort benutzt.
Dennoch schämte sich Strack-Zimmermann nicht, gegen ihn vorzugehen und eine mit dem Grundgesetz offenbar nicht vertraute Amtsrichterin unterstützt dieses unsägliche Treiben auch noch. Es ist ein einziger Skandal, wie hierzulande inzwischen mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit umgegangen wird. Mittlerweile hat es die „Hass-und Hetze“-Gesetzgebung mit ihrer absoluten Willkür geschafft, dass niemand mehr davor sicher ist, wegen Bagatellen vor Gericht zu landen. Während wirkliche Verbrecher frei herumlaufen, werden alle Mittel eingesetzt, um einen Rentner wegen eines Tweets dingfest zu machen. Genau das ist der Zweck dahinter: die Menschen sollen so verunsichert werden, dass sie lieber gar nichts mehr sagen. Auf diese Weise bringt ein scheiternder Staat seine Bürger zum Schweigen und viel zu viele Richter unterstützen ihn dabei. (TPL)