Verstopfung der Gerichte durch Entartung des Asylrechts (Symbolbild:Imago)

Asylrechts-Wahnsinn: Der Staat tut alles für die eigene Ohnmacht und Handlungsunfähigkeit

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Nach dem Terroranschlag von Solingen überboten sich Politiker wieder einmal mit Forderungen nach konsequenten Abschiebungen. Es ist das immer gleiche Geschwätz, das bei solchen Anlässen seit Jahren abgesondert wird. In Wahrheit ist das gesamte deutsche Asylsystem darauf ausgerichtet, illegale Migranten im Land zu halten. So kann ein Asylbewerber bis zu acht Mal Einspruch einlegen, bis sein Antrag endgültig abgelehnt werden darf und er ausreisepflichtig wird. Gegen ein abgelehntes Asylgesuch des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), kann zunächst vor dem Verwaltungsgericht (VG) geklagt werden. Wenn dieses die Ablehnung bestätigt, kann er vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) ziehen. Bleibt auch dort der Erfolg aus, kann er sich bei der jeweiligen Landesregierung als „Härtefall“ melden. Wenn er auch damit scheitert, kann er einen neuen Asylantrag stellen und das ganze Spiel beginnt wieder von vorne. Und selbst wenn er auch im zweiten Anlauf keine Bewilligung seines Asylantrags erhält, kann er immer noch auf „subsidiären Schutz“ oder auf Abschiebeschutz klagen.

Dafür stellt die Bundesregierung dann auch noch einen Anwalt auf Kosten der Steuerzahler! Diese Regelung setzten die Grünen zu Jahresbeginn durch. Dieser Rechtsweg zieht sich natürlich über Jahre hin, in denen die Migranten Sozialleistungen erhalten. Im Hintergrund wirkt zudem eine gigantische Asylindustrie aus Rechtsanwälten und NGOs. Die Prozesskostenhilfe und die Kosten für die unzähligen und langwierigen Gerichtsverfahren gehen natürlich ebenfalls zu Lasten des Steuerzahlers. Irgendwann sind die Asylzuwanderer lange genug im Land, dass Nancy Faesers „Chancen-Aufenthaltsrecht“ greift und sie für immer bleiben und nach fünf Jahren sogar noch die deutsche Staatsangehörigkeit beanspruchen können.

Deutsche können nicht x-fach gegen Steuerbescheide oder Strafzettel klagen…

Während Deutsche nicht zigfach gegen Steuerbescheide, Strafzettel, GEZ-Gebühren oder gegen eine Strafzahlung klagen können, die ihnen aufgebrummt wurde, weil sie etwa Grünen-Chefin Ricarda Lang als „dick“ bezeichnet haben, dürfen abgelehnte Asylbewerber einen ellenlangen und sündhaft kostspieligen Rechtsweg beschreiten. Das Ganze ist ein einziger Wahnsinn, zumal ja selbst Migranten, die dann doch irgendwann einmal endgültig ausreisepflichtig sind, immer noch nicht abgeschoben werden.

Dies zeigte sich gerade beim Solingen-Attentäter Issa al Hassan. Dieser sollte 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden, wo er erstmals europäischen Boden betreten hatte. Als er um 02.30 Uhr nachts abgeholt werden sollte, war er wundersamerweise nicht in seiner Unterkunft aufzufinden, möglicherwiese, weil er gewarnt wurde. Einen zweiten Abschiebeversuch unternahmen die Behörden nicht. Der Mann durfte einfach weiter in Deutschland bleiben und Sozialleistungen kassieren, die nicht um einen Cent gekürzt wurden, obwohl er sich der Abschiebung entzogen hatte. Das ist das Werk der Grünen und ihrer Lakaien von der CDU in Nordrhein-Westfalen. Aber auch in anderen Bundesländern sieht es meist nicht viel besser aus. Dieses irrwitzige Asylgesetz muss endlich gründlich überarbeitet werden, sodass nach der Ablehnung von Anträgen durch das für solche Fälle zuständige BAMF keine weiteren Einsprüche möglich sind und die Abschiebungen endlich konsequent vollzogen werden. Aber dagegen werden Grüne und weite Teile der SPD natürlich Sturm laufen und die CDU wird sich nicht durchsetzen wollen, weil sie sich keine Koalitionsoptionen verbauen will, zumal sie sich durch ihre absurde Brandmauer-Politik völlig von SPD und Grünen abhängig gemacht hat. (AS)

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