(Symbolfoto: Durch Denis Simonov/Shutterstock)

Richterliche Gesinnungsangst: Wer zu sehr deutsch ist, muss um seinen Dienstgrad fürchten!

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Als Mensch mit einer rechten Gesinnung hat man es in diesen Tagen nicht leicht. Denn die Anfeindungen, die Missgunst und der Argwohn gegen jene, die sich in ihrer freien Entscheidung zu einer Unterstützung der Alternative für Deutschland oder anderer Parteien jenseits des Kartells von Union bis Linken bekennen, haben nicht zuletzt aufgrund der moralinsauren Anmaßung des sich als progressiv gebenden Gesellschaftsklientels unter Schirmherrschaft von Ricarda Lang, Katrin Göring-Eckardt, Saskia Esken oder Kevin Kühnert massiv zugenommen.

Von Dennis Riehle

Ihnen wird nicht nur medial eine Bühne geboten, um mit wilden Vergleichen und Assoziationen um sich zu werfen. Da überzieht man die halbe Republik mit Kraftausdrücken vom Nazi bis zum Faschisten – und brüstet sich anschließend dafür, der Demokratie einen Dienst erwiesen zu haben, indem man das Verbot eines kritischen Widersachers herbeisehnt, der in manchen Bundesländern auf Platz 1 der Präferenzen des Souveräns liegt. Doch nicht nur durch die Öffentlichkeit versucht man in einer despotisch anmutenden Manier, zu Freiwild erklärten Individuen mit einer patriotischen Philosophie das Leben schwerzumachen. Gerichte erklären sie kurzerhand für unwürdig, einen Waffenschein zu erhalten oder in dessen Besitz zu bleiben, weil man allein aus ideologischen Ressentiments davon ausgeht, dass Unterstützer einer gemeinhin als anrüchig und verwerflich deklarierten Überzeugung von Konservativismus und Traditionalismus als charakterlich ungeeignet gelten, verantwortungsvoll mit Pistolen umzugehen.

Dass bislang aber kein Urteil die Erlaubnis in Frage gestellt hat, dass Islamisten Messer und Macheten unbehelligt durch unsere Fußgängerzonen tragen dürfen, stellt auch die Doppelzüngigkeit von Justitia in den Mittelpunkt einer einseitigen Entwicklung, die sich gegen das hiesige Gefüge richtet – und den Fremden verschont. Und so passt es in den Zeitgeist, dass nunmehr auch ein Soldat seines Dienstgrades und der Bezüge enthoben wurde, weil er offen mit der Identitären Bewegung sympathisiert. Auch hier haben die Roben vorurteilhaft angenommen, dass die Billigung einer auf den Erhalt von kultureller Souveränität und kollektiver Unversehrtheit gezielten Denkweise automatisch mit einer Verfassungsfeindlichkeit einhergeht. Doch wer einmal das Grundgesetz durchstöbert, der wird vermutlich vergeblich nach dem Auftrag zum sukzessiven Umbau der autochthonen Mehrheit in Richtung eines grenzenlosen Multikulturalismus suchen. Auch ein Pluralismus im Sinne von größtmöglicher Durchmischung der unterschiedlichen Verbünde findet sich dort als Maßgabe selbstverständlich nicht. Stattdessen haben die Gründungsväter der Republik in Artikel 116 normiert, dass die Bewahrung und Pflege der deutschen Volkszugehörigkeit eine immerwährende Ermutigung und Verpflichtung sein soll. Und diese geht weit über die bloße Definition hinaus, dass diejenigen zur Gemeinschaft gehören, die mittlerweile innerhalb von drei Jahren ein Passdokument in den Händen halten können – ohne dafür allzu viel Integrationsbereitschaft gezeigt zu haben. Die subtile Unterstellung, mit dem Gedanken einer von der Evolution durch die Vergabe von phänotypischen Merkmalen anheimgestellten Gruppierung der verschiedenen Stämme sei zwingend die Ablehnung, Benachteiligung oder Feindseligkeit gegenüber dem Unbekannten einhergehend, lässt sich nur auf dem Fundament böswilliger Annahmen behaupten.

Der Konnex zwischen Nationalismus und Xenophobie entspringt noch immer der geschichtlichen Schockstarre über die dunkelsten Kapitel in unserer Historie. Die Einheit einer jeden Spezies reicht über die eingliedrige Perspektive des “Ethnos” hinaus, der die verbindenden Eigenschaften eines Typus betont. Dabei ist es doch nur allzu logisch, dass man sich zunächst über denjenigen definiert, der beispielsweise die gleiche Sprache, Religion, Sitte, Tradition, Brauchtümer, Prinzipien, Regeln und Ordnung mit mir teilt. Im Geiste von “Populus” und “Demos” spiegelt sich die Ganzheit eines zunächst geschlossenen, aber durchaus für eine verhältnismäßige, überschaubare und kontrollierte Öffnung zur Verfügung stehenden Komplexes durch die repräsentativen, einfachen und verorteten Bürger wider. Und dies würde man wohl in allen anderen Destinationen auf diesem Globus ähnlich sehen. Aber da wir in unserer Sonderstellung offenbar bis in alle Ewigkeit dazu verdammt sind, trotz der mittlerweile acht Dekaden zurückliegenden Schreckensherrschaft des Hitler-Regimes mit seinem Massenmord an Minderheiten auch weiterhin in einer Schuld und Haftung zu stehen, die eigentlich als Mahnung und Erinnerung gedacht war, wird es bei uns bis auf Weiteres keinen unbelasteten Umgang mit einer Materie geben, die im Zweifel als Argumentationsbasis dient, Befugnisse und Ansprüche von Personen zu beschneiden, die sich einer Zukunft unter dem Regenbogen, dem Diktat von Allah und der Vielfaltsutopie der Grünen verwehren.

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