Die linksradikalen Aktivisten und AfD-Hasser der Regierungspresse hatten sich schon so darauf gefreut, auf der Wahlparty von Höcke wieder ordentlich Gift und Galle zu spucken, aber nun wird wohl daraus nichts. Die “Bild” soll auf X ein Schreiben an die Medien gefunden haben, die vorher bei Gericht erfolgreich um eine Teilnahme an der AfD-Partei geklagt hatten. Das Schreiben hatte folgenden Inhalt:
„Sie hatten (…) um Akkreditierung zur Wahlabendveranstaltung der AfD Thüringen am 1. September 2024 gebeten und diese auch erhalten. Diese Zusage bzw. Bestätigungen über eine Akkreditierung muss hiermit widerrufen werden…„Das einstweilen erfolgreiche gerichtliche Vorgehen einiger Ihrer Kollegen, die ‚in gleichem Umfang wie andere Medienvertreter‘ Zugang verlangten, zwingen uns jedoch zur Absage der Veranstaltung in der bisher geplanten Form“
Die Begründung: „Es käme zwingend zu einem Abbruch/Absage der Veranstaltung wegen Überfüllung. Die Sicherheit sämtlicher Teilnehmer wäre nicht gewährleistet.“
Natürlich kann man darüber diskutieren, ob das strategisch sinnvoll war, sich die linken Hater vom Leib zu halten. Aber ob diese Anti-Journalisten mitgefeiert hätten, oder nicht – an der Berichterstattung hätte sich nichts geändert.
Die Wut der AfD-Hasser ist jetzt natürlich verständlicherweise groß – so groß, dass die “Bild” einfach dreist lügt:
Nach BILD-Sieg vor Gericht: Höcke sagt AfD-Wahlparty ab
Der MDR schreibt nämlich etwas ganz anderes:
Die AfD wird bei ihrer Wahlparty am Sonntagabend keine Journalisten zulassen.
Die Party findet also statt – nur ohne linke Hetzer. Aber was soll die Aufregung: Die Begriffe: gesichert rechtsextrem, Nazi-Partei und Faschist Höcke sind doch bereits auf den Redaktions-Computern gespeichert. Die kann man also auch ohne Sekt und Schnittchen verwenden.
Und darum geht es in Wirklichkeit, Torben Braga schreibt auf X
Zum Thema Wahlparty der AfD Thüringen kursiert leider sehr viel Unfug. Die Fakten, die dem ein oder anderen vielleicht nicht ins vorgefertigte Weltbild passen, sind jedenfalls folgende:
Die AfD Thüringen hat bis zuletzt vor Gericht für das Recht auf Anwesenheit von Pressevertretern gestritten und nicht dagegen. Warum sollten wir denn die Bilder eines voraussichtlich historischen Wahlsieges geheim halten wollen?
Die Entscheidung, die das Landgericht Erfurt also zu treffen hatte, lautete: Entweder es gibt einen individuellen Anspruch von Journalisten auf Anwesenheit bei dieser Veranstaltung – womit die Veranstaltung in der geplanten Form aber nicht stattfinden kann. Oder es gibt diesen Anspruch eben nicht – und es können die zuvor akkreditierten, knapp über 50 Medienvertreter (Übersicht unten) anwesend sein.
Dies war sowohl dem Gericht als auch der Klägerseite (Axel Springer et al.) klar. Wir haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein individueller Anspruch von Journalisten auf Anwesenheit zwingend zur Absage an alle Medienvertreter führen müsse, da die Kapazitäten des Veranstaltungslokals eben begrenzt sind.
Der Beschluss fiel trotzdem im Sinne der Kläger aus. Das nehmen wir zu Kenntnis und werden die Rechtssprechung selbstverständlich respektieren. Was wir aber ganz gewiss nicht tun werden: 130 Parteifreunde, Wahlkämpfer, Unterstützer kurzfristig ausladen, um mit 20 Parteifunktionären vor 160, 170 Journalisten zu “feiern”.