Der – gerne, aber oft falsch bzw. unvollständig zitierte – Artikel 16a des deutschen Grundgesetzes sagt in seinem Absatz 1 „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Dieser Absatz wird jedoch gefolgt von Absatz 2, welcher in seinem – hier relevanten – Teil einschränkend ausführt: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft, oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung der Abkommen über Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Da Deutschland auf allen Seiten lückenlos von Staaten entweder der einen oder der anderen Art (Beispiel für einen „anderen Drittstaat“: die Schweiz), dürfte von Rechts wegen niemand als „Asylsuchender“ die deutsche Grenze überschreiten, der auf dem Landweg anreist – was auf die bei Weitem überwiegende Mehrheit der nach Deutschland strömenden Massen zutrifft.
Von Quo usque tandem
Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat im Jahr 2015 – ohne dazu durch einen Akt der Legislative ermächtigt zu sein – den Absatz 2 eliminiert und damit die Kontrolle des deutschen Staates über seine eigenen Außengrenzen weitgehend aus der Hand gegeben. Ob sie diese Folge willentlich in Kauf genommen hat, oder sich dieser Folge im Augenblick ihrer Handlung nicht bewusst war, bleibt im Dunkeln; sollte das Letztere der Fall sein, wäre sie für das Kanzleramt eine krasse Fehlbesetzung gewesen. Sei dem, wie es sei: die Folge-Regierung hat in den ca. 34 Monaten ihrer bisherigen Amtszeit keine ernstzunehmenden Maßnahmen getroffen, um den durch Frau Merkel begangenen Fehler zu korrigieren (und damit, gemäß ihrem Amtseid „Schaden von deutschen Folge abzuwenden“.)
Soweit zu den Ursachen; nun zu den Folgen:
Mit der de facto Abschaffung der Außengrenzen hat Frau Merkel Deutschland – ebenfalls de facto – zu einem freien Siedlungsgebiet für dem Islam gemacht, Als Folge hiervon wird das deutsche Staatsgebiet in stetig zunehmendem Maße von Personen überrannt, deren Geisteshaltung – dank bereits frühzeitig beginnender Sozialisierung in ihren Herkunftsländern – weitgehend durch Überbewertung der eigenen Stellung innerhalb der Weltbevölkerung, Intoleranz gegenüber fremden Gesellschaftsordnungen (und hier insbesondere fremden Glaubensrichtungen), Affinität zu autokratischen Regierungsformen sowie Neigung zu Gewalt als Mittel der Lösung von Meinungsverschiedenheiten, gekennzeichnet ist.
Wie? Ich bediene hier alarmistische und rassistische Klischees? Dann betrachten wir doch ein Vorkommnis aus der allerjüngsten Vergangenheit, welches geeignet ist, das eben Gesagte vollumfänglich zu bestätigen:
Ermittler in der Stadt Hof haben vor einigen Tagen einen 27-jährigen Syrer festgenommen. Der Festgenommene ist 2015 als Asylsuchender nach Deutschland gekommen, hat sich hier mutmaßlich islamistisch radikalisiert und konnte gerade noch rechtzeitig erkannt und aus dem Verkehr gezogen werden, ehe er seinen Vorsatz ausführen konnte, die Straßen zu durchstreifen und mit Hilfe eines Buschmessers (umgangssprachlich auch als „Machete“ bekannt) möglichst viele Angehörige der in Hof stationierten Bundeswehreinheit zu ermorden. Er hatte „vorsorglich“ zu diesem Zweck zwei solcher Macheten erworben; rechnete somit vermutlich mit einer beträchtlichen Gebrauchs-Abnutzung der Schnittkantenschärfen. Er kannte keines der potentiellen Opfer persönlich, die Bundeswehr als solche hatte ihm nichts getan – es ging lediglich darum Ungläubige zu eliminieren und damit der Sache des „Dschihad“, des universalen islamistischen Kampf um die Weltherrschaft, zu dienen..
Wenn dies nicht Ausdruck einer im siebten nachchristlichen Jahrhundert angesiedelten, von den seitherigen zivilisatorischen Fortschritten der Menschheit unberührten Geisteshaltung ist, möchte ich bitten, mir ein typischeres Beispiel zu zeigen.
Der eben geschilderte Fall endete, dank der Wachsamkeit der Sicherheitskräfte, unblutig, aber die Kette von analogen Fällen, bei denen dies tragischerweise nicht zutrifft, erstreckt sich inzwischen bis an den Horizont. Ich möchte, um nicht auszuufern, von der Beschreibung weiterer Fälle absehen und stattdessen mit einigen – ebenfalls alarmierenden – statischen Zahlen, betreffend den gegenwärtigen Zustand der öffentlichen Sicherheit in Deutschland: schließen:
- Per offizieller Zählung von Anfang 2024, befinden sich 483 bekannte islamistische Gefährder in Deutschland (die Dunkelziffer dürfte beträchtlich höher sein).
- Gemäß der Online-Plattform STATISTA (die diese Weisheit wiederum von Bundeskriminalamt bezieht) fanden 2023 in Deutschland 8.951 Messerangriffe statt; dies entspricht einem Durchschnitt von 25 pro Tag. In der genannten Zahl sind nur Fälle enthalten, deren Ergebnis Tod oder schwere Körperverletzung war (also z. B. nicht einfache Bedrohung zu Beraubungszwecken).
- Gemäß der selben Quelle betrug die Zahl der Vergewaltigungen/sexuellen Nötigungen 2023 bundesweit 12.200, was einem Durchschnitt von 33 pro Tag entspricht.
Wie man unschwer erkennen kann, wird das Sicherheits-Problem welches diese Zahlen verdeutlichen, weder mit der (inzwischen, begleitet von großem publizistischem Tam-Tam, erfolgten) Placebo- Abschiebung von 28 Personen, noch mit weiterem verbalem Gerangel in Parlament zu lösen sein. Mit jedem Tag, welchen die Vertreter der deutschen Altparteien mit elliptischen Diskussionen darüber vertrödeln, ob es zulässig ist, mit tatsächlich wirksamen Maßnahmen, sog. “europäisches Recht” (welches durch die einschlägigen Entwicklungen bereits seit längerer Zeit obsolet gemacht worden ist) zu “verletzen”, laufen in Deutschland (zumindest statistisch) 25 Personen Gefahr durch Messerangriffe getötet oder verletzt, und 33 Personen Opfer sexueller Gewalt zu werden.
Klarstellung: Ich vertrete mit dem bis hierher Gesagten keinesfalls die Meinung, dass alle aus islamischen Ländern nach Deutschland kommende Personen Radikal-Islamisten oder Kriminelle sind. Aber die obigen statistischen Zahlen legen nahe, dass dies auf einen bedeutenderen Teil der Zuwanderer zutrifft, als dem Wohl Deutschlands zuträglich ist.