Auch in Hessen hat der deutsche Staat einen weiteren Schritt zur völligen Kapitulation vor der Kriminalität vollzogen: Eine Dienstanweisung des Justizministeriums an die Polizei schreibt vor, dass verurteilte Straftäter selbst bei Vorliegen eines offenen Haftbefehls nicht verhaftet werden sollen. Gegenüber „Bild“ bestätigte das Ministerium, dass „die Vollstreckung von Haftbefehlen grundsätzlich vorübergehend nicht erfolgen soll“, sofern es sich um „zurückgestellte Fälle aus der Corona-Zeit“ handele. Davon sind Täter betroffen, die vor dem 1. Juni 2023 zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht beglichen haben.
Die dafür eigentlich fällige „Ersatzfreiheitsstrafe“ bleibt ihnen nun erspart – nämlich, weil die hessischen Gefängnisse zu voll sind! Solange dies der Fall ist, werden ausstehende „Altfälle“ nicht vollstreckt, so das Ministerium weiter. Wilma Volkenand, der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Strafvollzug, erklärte: „Die Belegungsfähigkeit einiger Haftanstalten ist bereits erreicht.“ Regelmäßig müssten in anderen Anstalten freie Haftplätze gesucht werden.
Offenbarungseid eines Sraates
„Mit viel Aufwand werden Gefangenentransporte von A nach B zusammengestellt.“ Björn Werminghaus, der hessische Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, zeigte sich entsetzt über das Vorgehen des Justizministeriums. Es könne nicht sein, „dass Polizisten unter Einsatz ihrer Gesundheit gesuchte Straftäter erst festnehmen, der Haftbefehl aber nicht vollstreckt werden darf. Das Land muss endlich dafür sorgen, dass genügend Haftplätze für Straftäter vorhanden sind, damit auch alle Haftbefehle vollstreckt werden können“, kritisierte er.
Ein Großteil der rund 145 000 offenen Haftbefehle in Deutschland betrifft Straftäter, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Das Ganze ist ein weiterer Offenbarungseid eines States, der seinen Bürgern zwar immer mehr Geld abnimmt und sich immer mehr Macht über sie anmaßt, faktisch aber nicht mehr Lage ist, seine elementarsten Verpflichtungen zu erfüllen. (TPL)