Das geplante AfD-Verbot wird an den „Freien Sachsen“ getestet

Die ökosozialistische Post-Demokratie kennt nur ein einziges Problem, das es zu lösen für wichtig hält: Das geplante Verbot der AfD und somit die Vernichtung oder bestenfalls die Umerziehung aller patriotischen Wähler zu willigen Untertanen. Sie nennen es „unsere Demokratie“. Das soll bedeuten: Wer die ökosozialistische Gängelung bis hinein in das private Leben der einzelnen Bürger ablehnt, sei kein „Demokrat“. Wer „falsch wählt“ wäre ein Anti-Demokrat und somit vogelfrei und zum Abschuss freigegeben. Gegen diese Agenda verblassen alle anderen Zielvorgaben der Ampel und der Scheinopposition.

Von Conny Axel Meier

Warum die AfD verboten werden soll

Noch gibt es im Bundestag offiziell keine ökosozialistische Einheitspartei. Aber alle Parteien, mit Ausnahme der AfD, betreiben den Massenimport afrikanischer und asiatischer Mohammedaner nebst Übernahme ihrer Lebensunterhaltskosten, die „grüne Transformation“ (den Great Reset), die zu Massenarmut führende Energiewende, den Umbau der öffentlichen Bildungsstätten zu ökosozialistischen Indoktrinationseinrichtungen, die flächendeckende Islamisierung der Gesellschaft, die Abschaffung der Meinungsfreiheit, den absichtlichen Verfall der Infrastruktur, die ausufernde Bürokratie, die Verwahrlosung der Justiz, das Ausquetschen der verbliebenen Netto-Steuerzahler, den Zerfall der öffentlichen Sicherheit, die Abschaffung des Individualverkehrs, die Zerstörung der klassischen Familie, die Gleichschaltung der Medien, die staatliche Bevormundung bei Essen, Trinken und Heizen, die Verfolgung von Regierungskritikern als „Delegitimierer“, das Verschleudern der Steuergelder für den Krieg gegen Russland und für betrügerische, angebliche Klimaschutzmaßnahmen in China.

De facto ist es schon völlig egal, welche der ökosozialistischen Blockparteien der Wähler ankreuzt. Die gegenwärtige Politik wird sich so nicht ändern. Der gemeinsame Feind der Blockparteien, von CDU/CSU bis hin zu den Kommunisten, die „Alternative für Deutschland“ (AfD), der nicht mehr politischer Gegner, sondern ganz offiziell auszumerzender „brauner Bodensatz“ oder „Dunkeldeutschland“ genannt und hinter die „Brandmauer“ verbannt ist, soll endgültig verboten werden, solange er hartnäckig vom kritischen Teil der Bevölkerung gewählt wird. Die medial verpflichtend zu nennenden gleichlautenden Adjektive „erwiesen rechtsextrem“ und „vom Verfassungsschutz beobachtet“ erzielen, spätestens seit dem Correctiv-Skandal anfangs des Jahres, nicht mehr die erhoffte Wirkung. Ein Verbot muss her!

Das NPD-Verbotsverfahren ist, 2003 und 2017, im Gegensatz zum KPD-Verbot 1956, zweimal gescheitert. Das formell unabhängige Bundesverfassungsgericht konnte nicht anders, wollte es noch einen Rest seiner Glaubwürdigkeit bewahren. Anstatt daraus die Lehre zu ziehen, dass die Hürden hoch sind und eine zutiefst rechtsstaatliche Partei, wie der AfD, nicht so einfach verboten werden kann und sich entsprechende Verfahren ohnehin über mehrere Jahre hinziehen, ist die Verlockung zu groß, den einzigen nicht-ökosozialistischen Konkurrenten durch ein Gerichtsurteil loszuwerden.

Wann droht ein AfD-Verbot?

Kann man schon nicht alle AfD-Wähler in den Gulag sperren, so kann man ihnen wenigstens die Wahlalternative und die Meinungsfreiheit wegnehmen. Sie wollen es unbedingt austesten. Den Trick, den sie anwenden wollen, ist die ständige, tatsachenwidrig behauptete Russland- bzw. Putin-Nähe. Beim erfolgreichen KPD-Verbot war auch die Nähe zur Sowjetunion und deren sozialistischer Ideologie in der damaligen Ära des „Kalten Krieges“ der Knackpunkt. Allerdings war dieses Verbot wenig „nachhaltig“. 1968 gründete diese sich diese neu als DKP.

Als Versuchskaninchen bietet sich in Sachsen die dortige Regionalpartei „Freie Sachsen“ an. Die in der Corona-Diktatur entstandene Kleinpartei der Maßnahmenkritiker steht für ein freies Sachsen. Ihr Kennzeichen ist die sächsische grün-weiße Landesflagge. Bei den Landtagswahlen erreichte sie aus dem Stand 2,2 Prozent, was angesichts der konzertierten medialen Nichtbeachtung erstaunlich ist. Bei den Kommunalwahlen im Juni diesen Jahres zogen sie mit über 100 Mandaten in die Kreistage, die Stadträte, die Stadtteilräte und in die Gemeinderäte ein. Das ist beachtlich angesichts der polit-medialen Ausgrenzung und Verleumdung einerseits und der patriotischen Konkurrenz, die AfD andererseits.

Da die Freien Sachsen klein und bundesweit politisch unbedeutend sind, bietet sich den vereinigten Blockparteien im sächsischen Landtag die Chance, auszuloten, wie erfolgreich sich ein angestrebtes Parteienverbot der patriotischen Parteien gestalten könnte, ohne im Falle einer Niederlage mediale Rückschlüsse auf ein AfD-Verbotsverfahren ziehen zu müssen. Das misslungene Verbot des „Compact“-Magazins durch die Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor ein paar Wochen lässt die Machthaber vorsichtiger agieren. Sie setzen also nicht mehr alles auf eine Karte, sondern probieren es zuerst im Kleinen.

Der Verbotstest in Sachsen

Der sächsische Innenminister Achim Schuster (CDU) wird vorgeschickt. Er soll den Verbotsantrag beim zuständigen sächsischen Landesverfassungsgericht einbringen. Die Hoffnung ist, dass das mediale Echo sehr viel bescheidener ausfällt als bei einem bundesweiten AfD-Verbotsantrag und die Zuständigkeit bei von der Landesregierung ausgesuchten Richtern liegt, die es sich kaum mit der Landesregierung verscherzen möchten. An den „Freien Sachsen“ soll ein Exempel statuiert werden.

Und wie reagieren die Freien Sachsen? Sie freuen sich über die bundesweite Beachtung ihrer bisher außerhalb von Sachsen wenig bekannten jungen Truppe. Der Streisand-Effekt sagt, dass das absichtliche Unterdrücken einer unangenehmen Nachricht genau das Gegenteil bewirkt, nämlich eine erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit und damit zu deren Verbreitung beiträgt. Genau das trifft hier zu. Erst ein Verbotsverfahren und die damit einhergehende Berichterstattung verleihen ihnen bundesweite Aufmerksamkeit. Natürlich werden die „Freien Sachsen“ sich juristisch gegen ein Verbot wehren und das Verfahren in die Länge ziehen. Solange dieses Verfahren läuft, wird auch ein entsprechendes Verbotsverfahren gegen die AfD hinten angestellt werden.

Solidarität statt Ausgrenzung

Das Verbotsverfahren gegen die AfD droht dann akut, wenn die Gefahr besteht, dass die Parteien der vereinigten Ökosozialisten die absolute Mehrheit im Bundestag oder in den Landtagen verlieren könnte. Da verstehen die Machthaber keinen Spaß. Sie lassen sich nicht so einfach vom Futtertrog vertreiben, nicht im Bundestag, nicht in den Landtagen und nicht von den EU-Fleischtöpfen. Deshalb bauen sie schon mal vor und verlagern mehr und mehr Kompetenzen an linke, sogenannte NGOs oder an „Bürgerräte“(Sowjets), deren Besetzung sie selbst maßgeblich bestimmen.

Nun kann man inhaltlich und politisch zu den „Freien Sachsen“ stehen wie man will. Tatsächliche Demokratie gibt es aber nur, wenn das gesamte Spektrum der Parteien entsprechend ihrer Größe in den Parlamenten abgebildet ist und nicht einzelne Parteien entgegen dem Wählerwillen durch Brandmauern ausgegrenzt werden. Es ist egal, wie man zu einzelnen Forderungen der AfD steht oder ob einzelne Kandidaten unser Wohlgefallen finden oder auch nicht, das Wählen der AfD ist Notwehr! Notwehr gegen den übergriffigen Überwachungsstaat. Das gilt auch für die am Sonntag anstehende Landtagswahl in Brandenburg. Wer nicht wählt, kann auch nichts verändern. Deshalb ist Solidarität angebracht und nicht Ausgrenzung. Dieser Testballon zum Parteienverbot der AfD muss platzen.

PI-NEWS hat bei den „Freien Sachsen“ um eine Stellungnahme angefragt. Diese verweisen auf die üblichen wenig aussagekräftigen Pressemitteilungen. Allerdings zeigt der sicherheitspolitische Sprecher der AfD im sächsischen Landtag, Carsten Hütter, Solidarität, hat sich zu Wort gemeldet und erklärt, dass Parteienverbote die Demokratie gefährden. Eine Demokratie müsse abweichende Meinungen zulassen. Verbotsdrohungen würden den fairen Wettbewerb verzerren und der Meinungsfreiheit schaden.