Erben verbieten oder 100 % Steuer?

Der staatlich gefütterte Deutschlandfunk funkte am 22.8.24 so laut, dass die Funken flogen: Die Pechhabenden, die keinen Schenkenden oder Vererbenden in der Verwandtschaft haben, schlagen um sich. Denn auch sie wollen ein Stück vom Kuchen.

Gastbeitrag von Meinrad Müller

Einen reichen Onkel aus Amerika

Gut, wer einen hat. Wer aber keinen Erblasser in der Familie zählt, der könnte sich einen herbeizaubern und dann kräftig profitieren. Wir folgen einfach diesen einfachen Schritten:

Wir konstruieren uns einen tatsächlichen Erbonkel

  1. Teilnehmen dürfen immer nur genau 100 Personen.
  2. Mit etwa der gleichen Lebenserwartung z.B. 50 bis 55-jährige Männer.
  3. Gleichen Geschlechts, da die Lebenserwartung m/w variiert.
  4. Sie gründen einen Erbschaftsverein. Einen „e. V.“
  5. Amtlich eingetragen z.B den „Erbschaftsverein Berlin-Tegel 1“.
  6. Für weitere Altersgruppen kann einfach ein neuer Verein gegründet werden. Ganz fair.

Kein Vermögen? Kein Problem!

Die Mitglieder selbst brauchen kein Vermögen vorzuweisen, um dem Verein beitreten zu dürfen. Doch im Todesfall kann der erkaltete Körper eines Mitglieds plötzlich steinreich sein. Da das letzte Hemd bekanntlich keine Taschen hat, reiben sich stellvertretend die Erben die Hände – und zwar die anderen Vereinsmitglieder!

Der Verein erbt alles

Damit ein positives Erbe möglich wird, schließt jedes Mitglied eine Risikolebensversicherung über 100.000 € bei der Versicherung seines Vertrauens ab. Der abgesicherte Zeitrahmen soll 30 Jahre betragen. Der Verein selbst vermittelt keine Versicherungen – ganz transparent und unabhängig.

Die Ausschüttung an die Vereinsmitglieder

Jährlich, sagen wir kurz vor Weihnachten, ruft der Notar zur Mitgliederversammlung und begrüßt z.B. die restlichen noch lebenden 95 Mitglieder. Fünf hatten Pech und sehen sich bereits die Radieschen von unten an. Ihre Versicherungen schütteten jeweils 100.000 € aus. Das Treuhandkonto des Notars zeigt folglich ein Guthaben von 500.000 Euro.

Unverhofftes Erbschafts-Weihnachtsgeld

Nun wird gerecht geteilt. 500.000 € auf 95 Überlebende macht eine Auszahlung von 5.263,16 € pro Kopf. Im nächsten Jahr, sofern Sie noch leben, erhalten Sie erneut eine Einladung vom Notar. Vielleicht haben diesmal sieben das Zeitliche gesegnet. Das macht dann 700.000 € für die 88 Überlebenden. Wieder 7.954,55 Weihnachtsgeld!

Erst Familie, dann Spaß

Familie geht vor. Wer seine Familie absichern möchte, sollte zuerst eine separate Risikolebensversicherung zugunsten von Frau und Kindern abschließen – zum Beispiel, um den Hauskredit zu decken. Danach bleibt noch genug Luft, um beim Erbschaftsverein mitzumischen. Das Lottospielen können Sie sich sparen. Die paar Euro, die man sich jede Woche spart, sind hier besser investiert.

Mit Müsli und Salat mehr erben

Je länger Sie also leben, desto häufiger profitieren Sie. Ein gesundes Leben mit Müsli und Salat, ohne Rauchen und Alkohol, sichert Ihnen mehr Auszahlungen. Im besten Fall, nach 29 Jahren, ruft der Notar zur vorletzten Sitzung und begrüßt zwei Überlebende. Im letzten Jahr raffte der Tod 12 Mitglieder dahin. Nun sind 1,2 Millionen Euro zu verteilen. Jeder erhält 600.000 €. Fast schon Millionär.

Mord? Keine gute Idee!

Sollte jemand auf die Idee kommen, den natürlichen Lauf der Dinge zu beschleunigen, so sei gewarnt: Zwei Mitglieder umbringen lohnt sich nicht? Ihre Quote stiege nur minimal. Das bringt nicht viel – und endete dort, wo kein WLAN verfügbar ist.