Verdacht auf Wahlmanipulation in Sachsen: Wären die Grünen eigentlich auch dort nicht mehr im Parlament?

Während der Rausflug der Grünen in hohem Bogen aus dem Potsdamer Landtag nach den gestrigen Brandenburg-Wahlen eine sichere Kiste war – wohl zu sicher, als dass Tricksereien hier noch hätten etwas ändern können –, wirft die Stimmauszählung bei den Landtagswahlen in Sachsen am 1. September neue unbequeme Fragen auf. Der Fall könnte für die Grünen, aber auch für das gesamte Parteienkartell nun noch ein übles Nachspiel haben: Eine behördenbekannte Person, deren Namen aus Datenschutzgründen anonym gehalten wird ist, hat letzte Woche formell Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt – und zwar wegen des Verdachts auf Manipulationen zugunsten der Grünen, die nur dadurch die Fünf-Prozent übersprungen hätten und so in den neuen Landtag einzogen.

Der am Wahlabend vor drei Wochen um 23.20 Uhr veröffentlichte Anteil der Listenstimmen der Grünen – 3,7 Prozent nach Auszählung von 431 Gemeinden – sei nicht mit dem vorläufigen Ergebnis vereinbar gewesen, heißt es in der Beschwerde. Es gebe rechnerisch keine einzige Kombination von Gemeinden, die einen solchen Zwischenstand hätte ergeben können. Am nächsten wäre dem behaupteten Ergebnis ein einziger Wert von 3,93 Prozent gekommen – wobei nicht klar sei, ob der veröffentlichte Zwischenstand oder das vorläufige Endergebnis falsch sei; hier seien Abweichungen in beide Richtungen möglich. Während also wie gesagt um 23.20 Uhr angeblich 431 Gemeinden ausgezählt gewesen seien, habe es dann um 23.33 Uhr plötzlich geheißen, es seien bislang nur 429 ausgezählt.

Dubiose Auszählungen

Die Beurteilung des quantitativen Effekts auf das Endergebnis erfordere eine genaue Analyse des Auszählungsverlaufs während der Wahlnacht. Unabhängig davon sei der dargestellte Verlauf des Stimmenanteils der Grünen bei der Auszählung von 429 Gemeinden (4,5 Prozent), 431 Gemeinden (3,7 Prozent) und 435 Gemeinden (5,1 Prozent) nicht durch das vorläufige Ergebnis erklärbar. So gebe es etwa keine Kombination von zwei Gemeinden, die einen Sprung von 0,8 Prozent erklären könnte. Zudem gebe es keine sechs Gemeinden (die Differenz zwischen den 429 und später dann 435 Gemeinden), die den angeblich vollzogenen Sprung von 3,7 auf 5,1 Prozent erklären könnten – und zwar unabhängig vom zeitlichen Verlauf. Aus diesen Gründen sei eine Prüfung der eingesetzten Wahlsoftware und der festgestellten Ergebnisse dringend erforderlich.

Der äußerst knappe Einzug der Grünen und damit das Scheitern der Sperrminorität der AfD im sächsischen Landtag durch das wundersame plötzliche Auftauchen von je einer zusätzlichen Stimme für SPD und Grüne aufgrund eines angeblichen “Softwarefehlers” hatte von Anfang an den Verdacht auf Unregelmäßigkeiten erregt. Nun bleibt abzuwarten, ob die Wahlbehörde diesen Einspruch aufgreift oder die gewichtigen und birsanten Vorwürfe einfach im Sande verlaufen lässt. Wie gesagt: Das betraf Sachsen; bei der gestrigen Wahl in Brandenburg fiel das Ergebnis der Grünen – mit 4,1 Prozent und der Verfehlung eines Direktmandats, das dennoch den Einzug in den Landtag gesichert hätte – hingegen derart miserabel aus, dass keine noch so clevere Manipulation die Öko-Sekte noch hätte über die Fünf-Prozent-Hürde hieven können – zumindest bis jetzt. (TPL)