Nur noch krank: Bundestag berät über Pädo-Schutzforderungen von verurteiltem Pädophilem
Richtigstellung vom 28.10.2024:
Bundestag wies Petition über Ergänzung von „Pädophilie als sexuelle Identität“ im Grundgesetz ab
Angeblich, so heißt es in einem Blogartikel, befasse sich der Bundestag im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes damit, ob Sex mit Kindern bald straffrei sein soll. Das stimmt nicht. Auslöser der Behauptung ist eine Petition, die der Bundestag nicht unterstützte.
25. Oktober 2024
Falsch. Der Bundestag befasste sich nicht damit, Sex mit Kindern straffrei zu machen. Im September 2024 wies er eine Petition ab, die forderte, die „sexuelle Identität von pädophilen Menschen“ im Gleichheitssatz – Artikel 3 des Grundgesetzes – zu verankern. Die Petition enthielt ursprünglich auch die Forderung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, inklusive ihrer „sexuellen Selbstbestimmung“. Der erste Teil wurde einer Leitpetition hinzugefügt, die vom Bundestag im Oktober 2023 angenommen wurde, aber nichts mit Pädophilie zu tun hat. Auf die zweite Forderung, die „sexuelle Selbstbestimmung“ von Kindern im Grundgesetz zu verankern, ging der Bundestag in seinem Beschluss nicht ein.
Ein Beitrag der Webseite Anonymousnews verbreitet sich seit Anfang Oktober auf Telegram, X und Facebook. Angeblich, so heißt es in der Überschrift und dem Teaser des Beitrags, soll „Sex mit Kindern bald straffrei“ sein – damit befasse sich der Bundestag im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes. Die Beiträge erreichten zehntausende Nutzerinnen und Nutzer. Über unseren Whatsapp-Chatbot wurde uns die Meldung dutzendfach zugeschickt mit der Bitte, sie zu prüfen.
Der Artikel erschien mit demselben Fließtext, aber anderer Überschrift und Teaser als erstes auf dem Blog Tichys Einblick. Hier heißt es einleitend, „eine Petition wollte gemeinsam mit der Verankerung von ‘Kinderrechten’ im Grundesetz Pädophilie als sexuelle Identität ins Grundgesetz schmuggeln“. Die Autorin ist Sylvia Pantel, ehemalige Bundestagsabgeordnete der CDU und mittlerweile Politikerin der Werteunion. Pantel schreibt uns auf Nachfrage, ihr Artikel sei ohne ihr Wissen und ihre Erlaubnis bei Anonymousnews erschienen und dass „der Beitrag einen komplett falschen Eindruck erweckt und das Selbstbestimmungsgesetz nichts mit Phädophilie zu tun hat“.
Worum es in der Petition geht und was der Bundestag dazu sagte, erklären wir in diesem Faktencheck.
– Ende Richtigstellung
Der Deutsche Bundestag hatte am Donnerstag tatsächlich über eine Petition des bekennenden Pädophilen Dieter Gieseking beraten. Die Petition fordert den gesetzlichen Schutz von sogenannten „Pädosexuellen“ und deren Aufnahme in das Grundgesetz. Die Pädokriminellen in Deutschland haben jetzt Fahrwasser und galoppieren im Schweinsgalopp der rechtlichen Legitimation von sexueller Gewalt gegen Kinder entgegen. Während die Mainstreammedien schweigen hat der Bundestag am Donnerstag die Bundestagsdrucksache 20/12841 angenommen.
Auf dem Pädophilie-Portal „Krumme-13„, laut Wikipedia eine Pädophilen-Gruppe, die der mittlerweile mehrfach vorbestrafte Dieter Gieseking gründete und für die Legalisierung der nicht nur in Deutschland strafbewehrten Herstellung, des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie sowie die Entkriminalisierung von Sexualkontakten von Erwachsener mit Kindern eintrat, ist aktuell in einem Artikel des benannten Pädo Gieseking im Jubelton zu lesen: „Deutscher Bundestag hat über K13online-Petition abgestimmt: Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wurde angenommen“.
Ausführlich berichtete das Portal reduxx über das abartige Begehren. Über Dieter Gieseking schreibt reduxx: Dieser wurde bereits 1996 wegen des Vertriebs von Kinderpornografie zu 18 Monaten Haft verurteilt. 2003 stand er erneut vor Gericht, da er zwischen Juli 1999 und Januar 2001 Material über sexuellen Kindesmissbrauch erworben hatte. Bei einer Hausdurchsuchung im August 2001 entdeckte man auf seinem Computer 216 Bilddateien mit Darstellungen nackter Kinder. Gieseking wurde daraufhin zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt.
Die Petition der Pädo-Truppe fordert nicht weniger als das Diskriminierungsverbot von Schwulen & Lesben UND Pädophilen in der Verfassung. Weiter heißt es von diesen Gestalten, die sich von Kindern sexuell erregt zeigen: „Das Thema der Pädophilie/Pädosexualität muss ständig in der politischen Debatte sein. Denn die Grund- und Menschenrechte dieser sexuellen Minderheit werden immer mehr eingeschränkt. Der politische Kampf auf Akzeptanz & Anerkennung wird niemals enden. Die neue Generation von pädophil-liebenden Menschen wächst gerade heran.“ Diese Pädo-Aktivisten der Krummen-13 fordern eine Gleichstellung von Pädophilie mit sexuellen Identitäten wie Homo- oder Bisexualität, damit diese ebenfalls vom Antidiskriminierungsgesetz geschützt wird.
Nur noch irre: Obwohl die Petition Giesekings lediglich 37 Unterschriften von mutmaßlich Gleichgesinnten sammeln konnte, fand die Forderung ihren Weg in den Bundestag. In einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses findet sich Giesekings kranke Forderung unter der Nr. 34. „Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.“
Das Schreiben beinhaltet, wie das Portal Nius mit Verweis auf das X-Posting von „Rona“ berichtet, eine Signatur der Vorsitzenden des Ausschusses, MdB Martina Stamm-Fibich (SPD).
Im übrigen: Selbiger Petitionsausschuss hat mehrfach umfangreiche Petitionen gegen das #selbstbestimmungsgesetz abgelehnt mit weit mehr Unterschriften als nur 37. Das geht doch nicht mit rechten Dingen zu …
— Rona (@ronalyze) September 25, 2024
Im Zusammenhang mit dieser Petition erinnert Nius an das Thema “ Pädophilie und die Grünen“.
So der ehemalige Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Europaparlament, Daniel Cohn-Bendit. In seinem teils autobiografischen Buch „Der große Basar“, das auf Gesprächen mit ihm basiert, thematisiert er eine sexuelle Dimension in der Beziehung zu Kindern. Seine Aussagen im französischen Fernsehen sind besonders schockierend: