Nur noch krank: Bundestag berät über Pädo-Schutzforderungen von verurteiltem Pädophilem

Richtigstellung vom 28.10.2024:

Bundestag wies Petition über Ergänzung von „Pädophilie als sexuelle Identität“ im Grundgesetz ab

Angeblich, so heißt es in einem Blogartikel, befasse sich der Bundestag im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes damit, ob Sex mit Kindern bald straffrei sein soll. Das stimmt nicht. Auslöser der Behauptung ist eine Petition, die der Bundestag nicht unterstützte.

von Paulina Thom

25. Oktober 2024

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Plenum des Deutschen Bundestages am 18. Oktober 2024 (Quelle: Thomas Trutschel / Photothek.de / Picture Alliance)
Behauptung
Sex mit Kindern soll im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes bald straffrei sein. Mit diesem Anliegen befasse sich der Bundestag.
Bewertung

Falsch. Der Bundestag befasste sich nicht damit, Sex mit Kindern straffrei zu machen. Im September 2024 wies er eine Petition ab, die forderte, die „sexuelle Identität von pädophilen Menschen“ im Gleichheitssatz – Artikel 3 des Grundgesetzes – zu verankern. Die Petition enthielt ursprünglich auch die Forderung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, inklusive ihrer „sexuellen Selbstbestimmung“. Der erste Teil wurde einer Leitpetition hinzugefügt, die vom Bundestag im Oktober 2023 angenommen wurde, aber nichts mit Pädophilie zu tun hat. Auf die zweite Forderung, die „sexuelle Selbstbestimmung“ von Kindern im Grundgesetz zu verankern, ging der Bundestag in seinem Beschluss nicht ein.

Ein Beitrag der Webseite Anonymousnews verbreitet sich seit Anfang Oktober auf Telegram, X und Facebook. Angeblich, so heißt es in der Überschrift und dem Teaser des Beitrags, soll „Sex mit Kindern bald straffrei“ sein – damit befasse sich der Bundestag im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes. Die Beiträge erreichten zehntausende Nutzerinnen und Nutzer. Über unseren Whatsapp-Chatbot wurde uns die Meldung dutzendfach zugeschickt mit der Bitte, sie zu prüfen.

Der Artikel erschien mit demselben Fließtext, aber anderer Überschrift und Teaser als erstes auf dem Blog Tichys Einblick. Hier heißt es einleitend, „eine Petition wollte gemeinsam mit der Verankerung von ‘Kinderrechten’ im Grundesetz Pädophilie als sexuelle Identität ins Grundgesetz schmuggeln“. Die Autorin ist Sylvia Pantel, ehemalige Bundestagsabgeordnete der CDU und mittlerweile Politikerin der Werteunion. Pantel schreibt uns auf Nachfrage, ihr Artikel sei ohne ihr Wissen und ihre Erlaubnis bei Anonymousnews erschienen und dass „der Beitrag einen komplett falschen Eindruck erweckt und das Selbstbestimmungsgesetz nichts mit Phädophilie zu tun hat“.

Worum es in der Petition geht und was der Bundestag dazu sagte, erklären wir in diesem Faktencheck.

– Ende Richtigstellung

Der Deutsche Bundestag hatte am Donnerstag tatsächlich über eine Petition des bekennenden Pädophilen Dieter Gieseking beraten. Die Petition fordert den gesetzlichen Schutz von sogenannten „Pädosexuellen“ und deren Aufnahme in das Grundgesetz. Die Pädokriminellen in Deutschland haben jetzt Fahrwasser und galoppieren im Schweinsgalopp der rechtlichen Legitimation von sexueller Gewalt gegen Kinder entgegen. Während die Mainstreammedien schweigen hat der Bundestag am Donnerstag die Bundestagsdrucksache 20/12841 angenommen.

Auf dem Pädophilie-Portal „Krumme-13„, laut Wikipedia eine Pädophilen-Gruppe, die der mittlerweile mehrfach vorbestrafte Dieter Gieseking gründete und für die Legalisierung der nicht nur in Deutschland strafbewehrten Herstellung, des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie sowie die Entkriminalisierung von Sexualkontakten von Erwachsener mit Kindern eintrat, ist aktuell in einem Artikel des benannten Pädo Gieseking im Jubelton zu lesen: „Deutscher Bundestag hat über K13online-Petition abgestimmt: Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wurde angenommen“.

Ausführlich berichtete das Portal reduxx über das abartige Begehren. Über Dieter Gieseking schreibt reduxx: Dieser wurde bereits 1996 wegen des Vertriebs von Kinderpornografie zu 18 Monaten Haft verurteilt. 2003 stand er erneut vor Gericht, da er zwischen Juli 1999 und Januar 2001 Material über sexuellen Kindesmissbrauch erworben hatte. Bei einer Hausdurchsuchung im August 2001 entdeckte man auf seinem Computer 216 Bilddateien mit Darstellungen nackter Kinder. Gieseking wurde daraufhin zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt.

Die Petition der Pädo-Truppe fordert nicht weniger als das Diskriminierungsverbot von Schwulen & Lesben UND Pädophilen in der Verfassung. Weiter heißt es von diesen Gestalten, die sich von Kindern sexuell erregt zeigen: „Das Thema der Pädophilie/Pädosexualität muss ständig in der politischen Debatte sein. Denn die Grund- und Menschenrechte dieser sexuellen Minderheit werden immer mehr eingeschränkt. Der politische Kampf auf Akzeptanz & Anerkennung wird niemals enden. Die neue Generation von pädophil-liebenden Menschen wächst gerade heran.“ Diese Pädo-Aktivisten der Krummen-13 fordern eine Gleichstellung von Pädophilie mit sexuellen Identitäten wie Homo- oder Bisexualität, damit diese ebenfalls vom Antidiskriminierungsgesetz geschützt wird.

Nur noch irre: Obwohl die Petition Giesekings lediglich 37 Unterschriften von mutmaßlich Gleichgesinnten sammeln konnte, fand die Forderung ihren Weg in den Bundestag. In einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses findet sich Giesekings kranke Forderung unter der Nr. 34. „Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.“

Das Schreiben beinhaltet, wie das Portal Nius mit Verweis auf das X-Posting von „Rona“ berichtet, eine Signatur der Vorsitzenden des Ausschusses, MdB Martina Stamm-Fibich (SPD).

 

Im Zusammenhang mit dieser Petition erinnert Nius an das Thema “ Pädophilie und die Grünen“.

So der ehemalige Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Europaparlament, Daniel Cohn-Bendit. In seinem teils autobiografischen Buch „Der große Basar“, das auf Gesprächen mit ihm basiert, thematisiert er eine sexuelle Dimension in der Beziehung zu Kindern. Seine Aussagen im französischen Fernsehen sind besonders schockierend:

„Wissen Sie, die Sexualität eines Kindes ist etwas absolut Fantastisches. (…) Wissen Sie, wenn ein kleines fünfjähriges Mädchen beginnt, Sie auszuziehen, ist das großartig. Es ist großartig, weil es ein Spiel ist, ein wahnsinnig erotisches Spiel.“
Daniel Cohn-Bendit: Antenne 2, „Apostrophes“ vom 23. April 1982

Auch der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin geriet in den 80er Jahren wegen seiner Positionen in die Kritik. Als Verantwortlicher für die Alternative-Grünen-Initiativen-Liste (AGIL) unterstützte er eine Forderung der Göttinger AGIL aus dem Jahr 1981. Diese plädierte im Abschnitt „Schwule und Lesben“ ihres Programms für die Legalisierung sexueller Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen, solange diese ohne Gewalt geschahen. Die taz berichtet, dass diese Haltung im Einklang mit dem bundesweiten Grünen-Grundsatzprogramm stand.

Der Grünen-Politiker Volker Beck veröffentlichte 1988 einen Aufsatz mit dem Titel „Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik“, der im Werk „Der pädosexuelle Komplex“ von Joachim S. Hohmann abgedruckt wurde. Darin äußert er unter anderem:

Der Aufsatz „Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik“ des Grünen-Politikers Volker-Beck wurde im von Joachim S. Hohmann herausgegebenen Werk „Der pädosexuelle Komplex“ veröffentlicht. Darin finden sich laut Nius unter anderem die folgenden Aussagen:

„Als strafrechtliche Perspektive wäre z. B. eine Novellierung ins Auge zu fassen, die einerseits das jetzige ‚Schutzalter‘ von 14 Jahren zur Disposition stellt (in den Niederlanden gab es solche Initiativen mit erheblichem Erfolg!) oder auch eine Strafabsehensklausel.“

Volker Beck: Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik, S. 263

oder

„Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, nicht zuletzt, weil sie im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen aufrechterhalten wird.“

Volker Beck: Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik, S. 266

Der Pädo-Aktivist Gieseking hat derweil angekündigt, „nach Abschluss dieses Petitionsverfahrens (…) weitere Petitionen zu themenrelevanten Gebieten“ zu starten.

Vor 14 Jahren nahm der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgabe irgendwie noch wahr und informierte über Gestalten wie Gieseking:

(SB)